Der Nobel-Preis  


Nachdem die von Nobel benannten Testamentsvollstrecker erbrechtliche Streitfragen und Probleme gelöst hatten, traten am 29. Juli 1900 die Statuten und Regelungen für die Organisation der Nobelpreise in Kraft.

Beteiligte Institutionen

DIE NOBEL-STIFTUNG (NOBEL-STIFTELSEN)
Aufgabe der Stiftung ist die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Koordination der Preisvergabe. Sie besteht personell aus 15 Kuratoren und einem Verwaltungsrat.

PREISVERLEIHENDE INSTITUTIONEN
Gemäß Nobels Testament werden die Preise von folgenden Institutionen verliehen:

Chemie und Physik (seit 1969 auch der damals neu geschaffene Preis für Wirtschaftswissenschaften): Königliche Akademie der Wissenschaften (Kungl. Vetenskapsakademien) in Stockholm
Physiologie und Medizin: Königlich Karolinisches Medico-Chirurgisches Institut (Karolinska Institutet) in Stockholm
Literatur: Schwedische Akademie (Svenska Akademien) in Stockholm
Frieden: Nobel-Komitee des norwegischen Parlaments (Storting). Schweden und Norwegen waren von 1814 bis 1905 politisch vereinigt. Nobel beteiligte deshalb die norwegische Volksvertretung an der Verleihung des Preises für Frieden und Völkerverständigung.

NOBELKOMITEES
Für jeden Preis gibt es ein Nobel-Komitee, das aus 3-5 Mitgliedern der preisverleihenden Institution besteht und die Preisträger vorschlägt bzw. eingehende Vorschläge begutachtet.

NOBELINSTITUTE
Jeder der vier preisverleihenden Institutionen ist ein Nobel-Institut zugeordnet,
das beratende Funktion für die verleihenden Gremien haben soll. Die Institute
haben sich inzwischen zu eigenen leistungsfähigen Forschungsinstitutionen entwickelt.

 


Vergabe des Preises

Für einen Nobelpreis kann sich niemand selbst vorschlagen. Berechtigt sind dazu nur:

schwedische und auswärtige Mitglieder der Königlichen Akademie der Wissenschaften
Mitglieder des für den Preis zuständigen Nobel-Komitees
Nobelpreisträger
Professoren der Physik und Chemie verschiedener schwedischer Universitäten, des Königlich Karolinischen Medico-Chirurgischen Instituts und des Königlichen Instituts für Technologie
von der Schwedischen Akademie der Wissenschaften ausgewählte und berufene Wissenschaftler anderer Institutionen und Nationen

Die Vorschläge müssen bis zum 31. Januar eines Jahres eingereicht werden. Sie werden von den Komitees bis zum September begutachtet und den preisverleihenden Institutionen unterbreitet. Diese treffen dann die Entscheidung. Die Listen der Kandidaten und die Beratungen sind geheim; es werden auch keine Protokolle geführt. Die Entscheidungen werden bis zum 15. November (meist jedoch um den 21. Oktober, Nobels Geburtstag) bekannt gegeben. Die Preisverleihung erfolgt am 10. Dezember, Nobels Todestag, in Oslo (Friedenspreis) bzw. in Stockholm (übrige Preise). Der Preisträger erhält eine Urkunde, eine goldene Medaille und eine Geldsumme aus den Zinsen des von Nobel gestifteten Kapitals.


Teilung oder Nicht-Vergabe des Preises


Nobelpreise werden nicht nur an Einzelpersonen (der Friedenspreis auch an Institutionen) vergeben, sie können auch geteilt werden. Bis zu drei Personen können ausgezeichnet werden, entweder für gemeinsame Arbeiten oder für unabhängige, von den Vergabegremien als gleichrangig angesehene Arbeiten. Das Preisgeld wird in diesem Falle entweder in zwei oder drei gleiche Teile, oder - bei drei Preisträgern - nach dem Schlüssel 2:1:1 aufgeteilt.

Der Preis kann auch in einem Jahr zurückgehalten und erst im folgenden Jahr nachträglich vergeben werden. Die Preisvergabe kann auch ganz unterbleiben; das Preisgeld fließt dann dem Stiftungsvermögen zu. Allerdings muss der Preis mindestens einmal in fünf Jahren vergeben werden.

Wolfgang Böker