DFG

 

Die Ausstattung
von Hochschulbibliotheken
mit lokalen Bibliothekssystemen
im HBFG-Verfahren
( A H L B )


Empfehlungen des Bibliotheksunterausschusses
für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken
und der Kommission für Rechenanlagen

Deutsche Forschungsgemeinschaft

(AHLB)

Dritte, aktualisierte Auflage, 1998


In elektronischer Form ist die vorliegende Fassung der AHLB auf dem WWW-Server der Deutschen Forschungsgemeinschaft (http://www.dfg-bonn.de/foerder/biblio/heidelberg/ahlb.html zu finden. Dort werden jeweils aktuelle Angaben (z.B. zu technischen Ausstattungswerten) nachgehalten. vor zum Inhaltsverzeichnis


 

Vorwort

Die vorliegende dritte, aktualisierte Auflage der AHLB dient einem doppelten Zweck. Einmal ist sie eine Art Planungsrahmen für Bibliotheken bzw. ihre Unterhaltsträger im Hinblick auf Konzeption und Auswahl lokaler Bibliothekssysteme, zum anderen dient sie gleichzeitig als Basis für die Begutachtung einschlägiger HBFG-Anträge. In diesem Zusammenhang sei in Erinnerung gerufen, daß der "Unterausschuß für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken" des Bibliotheksausschusses sowie die "Kommission für Rechenanlagen" der DFG gutachterlich im Auftrag des Wissenschaftsrates tätig sind. Die rasche Veränderung der technischen Gegebenheiten erzwingt in dem hier dargestellten Bereich eine relativ kurzfristige Anpassung der Kriterien für Ausstattungskonzepte. Beschaffungsmaßnahmen für lokale Bibliothekssysteme sollten nur noch auf der Basis vernetzbarer Standardkonfigurationen und weitverbreiteter Kommunikationsschnittstellen beantragt werden. Dabei ist neben der gewünschten Funktionalität der spezifisch bibliothekarischen Anwendungen die Einbindung in hochschulweite Netzkonzepte sowie die Anbindung an externe Dienste, zusätzlich zur Integration elektronischer Publikationen unabdingbar.

Um nun aber die Antragsteller nicht mit zur Zeit noch kaum erhältlichen Komponenten zu "belasten", wurde bei den einzelnen Funktionsmodulen wiederum bewußt eine Trennung in Basis- und erweiterte Anforderungen vorgenommmen. Gleichzeitig wurden - wie schon in den vorhergehenden Auflagen - qualitative und quantitative Aussagen formuliert, so daß eine Planungsunterlage nicht nur hinsichtlich Funktionalität und Konzeption, sondern auch für Mengengerüste und Finanzrahmen gegeben wird. Gegenüber der zweiten Auflage verändert wurde dabei die Bezugsgröße für die zu definierende Anzahl an Benutzerarbeitsplätzen. Der zunehmenden Bedeutung der Bereitstellung digitaler Medien über lokale Bibliothekssysteme wurde bei der Beschreibung der Funktionsmodule Rechnung getragen. Schließlich wurden die Beschlüsse des Planungsausschusses für den Hochschulbau vom 1.3.98 in der neuen Auflage berücksichtigt. Die Mitglieder des "Unterausschusses für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken" sowie der "Kommission für Rechenanlagen" hoffen, mit der vorgelegten überarbeiteten Fassung wiederum die für Antragsteller notwendige Planungssicherheit gegeben zu haben. Gleichzeitig sind sie sich bewußt, daß in einem so schnellen Veränderungen unterliegenden Bereich wie der Informationsverarbeitung eine weitere Neuauflage schon in wenigen Jahren unvermeidlich sein dürfte.

Berndt Dugall

Vorsitzender des Unterausschusses für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken

Bonn, im April 1998

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Zielsetzung und Zusammenfassung des Ausstattungskonzepts

Zur Versorgung von Wissenschaftlern und Studenten mit der für Forschung und Lehre erforderlichen Literatur sind die Hochschulbibliotheken der Bundesrepublik Deutschland mit umfangreichen Literaturbeständen ausgestattet. Benutzerorientierte IT-Systeme auf modernem technischen Stand gewährleisten die umfassende Nutzung der mit hohem Mittelaufwand beschafften Literatur.

Informations- und Kommunikationstechniken entwickeln sich weiterhin rasch fort. Die Innovationszyklen für Systemausstattungen sind dementsprechend kurz. Wissenschaftliche Bibliotheken stehen durch die Verbreitung digitaler Medien und Ausweitung internationaler Informationsnetze vor neuen Herausforderungen bei der Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen. In Anbetracht dessen besteht für die lokalen DV-Systeme der deutschen Hochschulbibliotheken ein kontinuierlicher Modernisierungs- und Ausstattungsbedarf. Systemausstattungen müssen

Das vorliegende Konzept definiert Kriterien der Systemarchitektur, Anforderungen an Dienstleistungsfunktionen sowie technische Anforderungen und Ausstattungsrichtwerte, mit denen dienstleistungsgerechte Systemlösungen in den deutschen Hochschulbibliotheken realisiert werden können.

Die im vorliegenden Konzept beschriebenen informationstechnischen Ausstattungen für Hochschulbibliotheken sind von der Systemausstattung der Bibliotheksverbundzentren abzugrenzen. Sie entsprechen den Förderbedingungen des HBFG gemäß Beschluß des Planungsausschusses für den Hochschulbau vom 1. März 1998(1).

Unter diesem Aspekt versteht sich das vorliegende Papier als Hilfestellung bei der Mittelbeantragung im Rahmen des HBFG-Verfahrens. Es nimmt Bezug auf die in Deutschland geltenden bibliothekarischen Standards, Katalogisierungsregelwerke und Datenformate sowie auf gegebene Strukturen der Arbeitsverteilung zwischen lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, ohne diese zu bewerten oder festzuschreiben.  

Inhalt

Vorwort 3
Zielsetzung und Zusammenfassung des Ausstattungskonzepts 4
Inhaltsverzeichnis 5
1.
Einleitung 7
2.
Gesamtkonzept 8
2.1
Systemstruktur 8
2.1.1
Funktionsmodule 8
2.1.2
Ausbaustufen lokaler Bibliothekssysteme 8
2.1.3
Vernetzung mit externen Dienstanbietern 9
2.2
Allgemeine Ausstattungsgrundsätze 9
3.
Anforderungen an Dienstleistungsfunktionen des lokalen Bibliothekssystems 11
3.1
Allgemeine Anforderungen an alle Funktionsmodule 11
3.1.1
Benutzeroberfläche 11
3.1.2
Datenerfassung, Datenübernahme und Korrektur 11
3.1.3
Plausibilitätskontrollen 11
3.1.4
Datenretrieval 12
3.1.4.1 Indexierungsmethoden 12
3.1.4.2 Recherche 12
3.1.5
Lizenzverwaltung, Copyright-Management, Befugniskontrollen 12
3.1.6
Anzeige
3.1.7
Netz-Zugänge 13
3.1.8
Allgemeine systemtechnische Anforderungen 14
 
3.2
Spezielle Anforderungen an die einzelnen Funktionsmodule 14
3.2.1
Online-Publikumskatalog (Online-Public-Access-Catalogue/OPAC) 14
3.2.2
Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung 16
3.2.3
Bereitstellung digitaler Medien 17
3.2.4
Katalogisierung 20
3.2.5
Erwerbung 22
3.2.6
Bibliotheks-Management-System(erweiterte Anforderung) 23
3.3
Anforderungen an Dienste der regionalen bzw. überregionalen Bibliotheksverbünde und sonstiger externer Ressourcen 24
4.
Technische Anforderungen und Ausstattungsrichtwerte 25
4.1
Benutzer- und Mitarbeiterarbeitsplätze 25
4.1.1
Benutzerarbeitsplätze 25
4.1.1.1 Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe, und Dokumentlieferung 25
4.1.1.2 Behindertengerechte Arbeitsplätze 25
4.1.2
Mitarbeiterarbeitsplätze
4.1.2.1 Ausstattungsrichtwerte 25
4.1.2.2 Gerätetypen 25
4.2
Server 25
4.2.1
Datenbankserver 25
4.2.2
Dokumentserver 25
4.2.3
Anwendungsserver 25
4.3
Sonstige Anforderungen 25
5.
Literaturhinweise 25  
A1
Anlage 1: Funktions- und Preisrahmen für Arbeitsplatzrechner und Server (Stand April 1998) 25
A2
Anlage 2: Standards und Normen zu den einzelnen Funktonsmodulen 25
A3
Anlage 3: Finanzierung informationstechnischer Ausstattungen für Hochschulbibliotheken im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) 25

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1. Einleitung

Mit seinen Empfehlungen zum Einsatz der Datenverarbeitung im Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland [1, 2] hat der Bibliotheksausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Unterausschuß für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken an Planung und Ausbau der Bibliotheksdatenverarbeitung mitgewirkt. Beide Empfehlungen haben die Förderungspraxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft bestimmt; sie wurden ferner für die Begutachtung der Beschaffung bibliotheksspezifischer Großgeräte im Rahmen des HBFG-Verfahrens herangezogen und waren außerdem maßgeblich für Entwicklungen, die nicht mit DFG- oder HBFG-Mitteln gefördert wurden.

Aufgrund der Erwartungen an eine zügige und umfassende Literaturversorgung unter Einsatz moderner Informationstechnik und mit Blick auf die wachsenden Anforderungen, die sich daraus für das Dienstleistungsspektrum wissenschaftlicher Bibliotheken ergeben, hat der Unterausschuß für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken im Jahre 1991 erneut Empfehlungen zur Weiterentwicklung bibliotheksspezifischer Datenverarbeitung ausgesprochen [3]. Zur praktischen Umsetzung dieser Empfehlungen für den Teilbereich der lokalen Bibliothekssysteme werden mit dem vorliegenden Ausstattungskonzept - nun in dritter aktualisierter Auflage - konkrete Realisierungsmöglichkeiten für die informationstechnische Ausstattung von Hochschulbibliotheken aufgezeigt, die auf der Grundlage allgemeiner Normen und Standards und mit Blick auf verfügbare Möglichkeiten moderner Technik zu einer verbesserten Funktionalität bibliotheksspezifischer Datenverarbeitung beitragen sollen. Das Konzept nimmt Bezug auf den aktuellen Ausstattungsbedarf der Hochschulbibliotheken und stellt zugleich Systemkonzepte vor, die hinsichtlich neuer Entwicklungen integrationsfähig und offen sind.

Gegenstand des vorliegenden Ausstattungskonzepts sind Empfehlungen zur Systemstruktur von lokalen Bibliothekssystemen, allgemeine Ausstattungsgrundsätze, Anforderungsprofile für die Dienstleistungsfunktionen, Anforderungen an die technische Ausstattung einschließlich des Netzwerks, quantitative Ausstattungsrichtwerte sowie bibliotheksspezifische Normen und Standards. Für Ausschreibung, Auswahl, Beschaffung, Pflege und Weiterentwicklung lokaler Bibliotheksdatenverarbeitungssysteme wird so ein Planungsrahmen gegeben, der auf den Empfehlungen des Bibliotheksunterausschusses für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken und auf den Förderkriterien des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) aufbaut. Die Empfehlungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe Bibliothekswesen zum Aufbau von lokalen Bibliothekssystemen [4] sind dabei maßgeblich eingeflossen.

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2. Gesamtkonzept

2.1 Systemstruktur

Der Benutzer erwartet den direkten Zugriff auf bibliothekarische Dienstleistungen über Arbeitsplatzrechner oder Workstations. Zunehmend will er Bibliotheksdienstleistungen auch von zu Hause aus über Datenkommunikationsnetze in Anspruch nehmen. Im Sinne einer optimalen und rationellen Literaturversorgung sollten deshalb in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulrechenzentren und Fachbereichen alle innnerhalb der Hochschule und am Hochsschulstandort verfügbaren Daten- und Literaturressourcen sowie weitere externe Bibliotheks- und Informationsdatenbanken über die Zugriffspunkte eines Hochschulbibliothekssystems zugänglich sein. Diese Dienstleistungsanforderungen werden mit lokalen Bibliothekssystemen realisiert, d.h. vernetzten Systemen aus Arbeitsplatzrechnern und Serverrechnern mit Anbindung an Hochschulnetze und externe Netze.

2.1.1 Funktionsmodule

Ein lokales Bibliothekssystem sollte Funktionsmodule für die folgenden bibliothekarischen Dienstleistungsfunktionen umfassen:

· Bereitstellung von digitalen Medien, Multimedia-Anwendungen sowie wissenschaftlichen Informations- und Kommunikationssystemen,

· Katalogisierung,

· Erwerbung,

· Bibliotheks-Management.

2.1.2 Ausbaustufen lokaler Bibliothekssysteme

Die einzelnen Funktionen sollten modular ausbaubar und kombinierbar sein und über standardisierte Kommunikationsschnittstellen funktional miteinander verknüpft werden können. Bei komplexen lokalen Bibliothekssystemen kann es sinnvoll sein, von vornherein einen stufenweisen Auf- oder Ausbau vorzusehen. Das vorgesehene Stufenkonzept sollte dann bereits in der HBFG-Anmeldung enthalten sein. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, Komponenten über separate HBFG-Anmeldungen zu beschaffen; sie müssen dann jedoch jeweils für sich ein eigenständiges Großgerät oberhalb der Bagatellgrenze des HBFG darstellen(2).

Das lokale Bibliothekssystem muß die DV-Systeme von Fachbereichs- und Institutsbibliotheken in ein integriertes Konzept einbeziehen. Dieses Konzept muß in den HBFG-Anmeldungen für einzelne Funktionseinheiten (Zentralbibliothek, Fachbereichs- und Institutsbibliotheken) dargestellt werden. Die Ausstattung der zentralen Hochschulbibliothek gemeinsam mit dezentralen Bereichs- und Institutsbibliotheken in einer gemeinsamen HBFG-Anmeldung ist möglich, wenn die Summe der Geräteteile für den vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Für größere Bereichsbibliotheken kann es sich als sinnvoll erweisen, eigene lokale Bibliothekssysteme in einer gesonderten HBFG-Anmeldung zu beschaffen. In diesem Fall muß allerdings volle Systemkompatibilität zu den vorhandenen Bibliothekssystemen der Hochschule gewährleistet sein.

Auf der Grundlage entsprechender Netzkonzepte sollen nach Möglichkeit alle lokalen Bibliothekssysteme an einem Hochschulstandort in einen benutzerorientierten Funktions- und Dienstleistungsverbund integriert werden. Dabei müssen Ausstattungen für lokale Systeme der Bibliotheken verschiedener Hochschulen jeweils für sich HBFG-fähig sein und getrennt angemeldet werden.

2.1.3 Vernetzung mit externen Dienstanbietern

Lokale Bibliothekssysteme sollten über einheitliche, standardisierte Schnittstellen (z.B. Z39.50 Version 3) mit externen Systemen vernetzt werden können, vor allem mit den Datenbanken der regionalen und überregionalen Bibliotheksverbundsysteme, da diese für Funktionen des lokalen Systems wichtige Datenressourcen zur Verfügung stellen.

Die optimale Gestaltung des lokalen Dienstleistungsangebots ist Sache der Hochschule und ihrer Bibliothek und muß vom lokalen Bibliothekssystem abgedeckt werden. Dabei sollten Angebote externer Anbieter, z.B. der Bibliotheksverbundzentren aber auch von Verlagen, Verlagsagenturen und Fachinformationssystemen, weitgehend genutzt und in das lokale Dienstleistungsspektrum homogen integriert werden. Die Bandbreite externer Informationsangebote, die als Vorleistungen in lokale Bibliotheksdienste integriert werden können hat in den letzten Jahren zugenommen. Neben die klassischen Katalogdatenbanken und Fachinformationsysteme, sind „Table of Content“-Dienste, die Bereitstellung elektronischer Medien, Dokumentlieferdienste sowie Internet-Suchmaschinen und digitale Vertriebsmechanismen (z.B. Push- und Pull-Technologien) hinzugetreten.

Damit steigt auch die Bedeutung der von den Bibliotheken im Rahmen von Bibliotheksverbünden aufgebauten und gepflegten überörtlichen Dienste, die über Katalogdatenbanken hinaus auch Dokumentliefer- und Fernleihverbünde sowie die überörtliche Bereitstellung elektronischer Medien mit einbeziehen. Lokale Bibliothekssysteme müssen die produktive Teilnahme der Bibliothek an Ausbau und Pflege solcher Verbunddienste netztechnisch und funktional wirksam unterstützen.

Der Bibliotheksunterausschuß für Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik wird weiterhin auf die verbindliche Festlegung einheitlicher Kommunikationsschnittstellen für Bibliothekssysteme, die an internationalen Standards orientiert und zwischen Anwendern und Systemanbietern auf dem deutschen Markt abgestimmt sind, mit Nachdruck hinwirken.

Unter dem Gesichtspunkt der Nutzung und dem kooperativen Ausbau externer Informationsdienste bzw. kooperativer Verbunddienstleistungen werden im vorliegenden Papier, neben den einschlägigen Kommunikationsstandards , auch funktionale Anforderungen an externe Dienstanbieter, insbesondere die regionalen bzw. überregionalen Bibliotheksverbundsysteme angesprochen(3), obwohl deren Ausstattung nicht in den informationstechnischen Ausstattungsrahmen lokaler Bibliothekssysteme fällt.

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2.2 Allgemeine Ausstattungsgrundsätze

Im Zentrum der integrierten Systemstruktur des lokalen Bibliothekssystems stehen die Architektur des Client-Server-Modells und die über standardisierte Schnittstellen verlaufende Programm-zu-Programm-Kommunikation zwischen den einzelnen Funktionsmodulen. Für die einzelnen Anwendungsmodule werden dezentrale Arbeitsplatzrechner (Clients) eingesetzt, die auf Abteilungs- oder Zentralrechner (Server) zugreifen; die Server versorgen als Datenbank-, oder Dokumentenserver die dezentral ablaufenden Anwendungen mit zentral gespeicherten und gesicherten Daten. Für die praktische Umsetzung dieses Modells ist die Ausstattung mit herstellerunabhängigen und entwicklungsfähigen Systemen unerläßlich. Darüber hinaus ist für die erforderliche Kommunikation zwischen den Funktionsmodulen und für den Datenzugriff über entsprechende Netze die Implementierung standardisierter Schnittstellen unabdingbar. Daraus ergeben sich für die Systemkomponenten folgende Ausstattungsgrundsätze:

· Verwendung von Datenbanksystemen mit den heute gängigen Anforderungen wie Unabhängigkeit physischer Datenorganisation von den verschiedenen logischen Sichten auf den Datenbestand, einfache und komfortable Definitionsmöglichkeiten für Datensichten, definierte Programmierschnittstellen, standardisierte Abfragesprachen für lokale (z.B. Structured Query Language / SQL) und entfernte Nutzung (Z39.50), Portabilität;

· bevorzugter Einsatz von Standardsoftware auch zur Abdeckung spezifisch bibliothekarischer Anforderungen;

· Einsatz standardisierter Schnittstellen, die auch für bibliothekarische Anwendungen geeignet sind, sowohl für die Kommunikation mit externen Rechnern (Benutzerworkstations, regionalen bzw. überregionalen Verbundzentren) als auch für die interne Kommunikation zwischen den Funktionsmodulen;

· Vorkehrungen für Datensicherung und Datenschutz im erforderlichen Umfang.

Ferner sind bei der Ausstattung zu berücksichtigen:

· ergonomische Richtlinien und Vorschriften entsprechend den jeweils geltenden nationalen Sicherheitsregeln und Bestimmungen;

· behindertengerechte Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang.

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3. Anforderungen an Dienstleistungsfunktionen des lokalen Bibliothekssystems

Zur konkreten Umsetzung des Ausstattungskonzepts werden im folgenden Anforderungskataloge an die Funktionalität der einzelnen Module des bibliothekarischen Dienstleistungsspektrums vorgelegt. Dabei beschreiben Basisanforderungen Leistungsmerkmale, die von den vorgesehenen Systemen heute in der Regel erfüllt werden sollten. Erweiterte Anforderungen geben Hinweise auf erwünschte Leistungseigenschaften zukünftiger Entwicklungen(4). Synergieeffekte zwischen den einzelnen Funktionsmodulen sind wesentlich. Sie werden daher für jedes Funktionsmodul gesondert beschrieben. Standards und Normen, die bei der konkreten Umsetzung der Anforderungen berücksichtigt werden müssen, sind nicht beim jeweiligen Funktionsmodul angeführt, sondern in Anlage 2 in einer Übersicht zusammengefaßt.

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3.1 Allgemeine Anforderungen an alle Funktionsmodule

3.1.1 Benutzeroberfläche

Basisanforderungen

Die Anwendung sollte mit grafischen Benutzeroberflächen unter Berücksichtigung der zugehörigen User-Interface-Guidelines gestaltet werden.

Die Systembedienung sollte durch kontextsensitive Hilfefunktionen unterstützt werden können.

Die Dialogsprache sollte Deutsch sein.

Alle Funktionalitäten müssen auch plattformunabhängig über Standard WWW-Browser zugänglich sein.

Erweiterte Anforderungen

Mehrsprachige Dialoge sollten möglich sein.

Zur Unterstützung einer behindertengerechten Benutzung des lokalen Bibliothekssystems sind sprachorientierte Ein- und Ausgabeverfahren wünschenswert.

3.1.2 Datenerfassung, Datenübernahme und Korrektur

Editierfunktionen wie Einfügen, Löschen, Überschreiben sollten über die ganze angezeigte Seite sowie über alle angezeigten editierbaren Bereiche (Felder) erfolgen.

Kopierfunktionen sollten auf Satz- und Feldebene möglich sein.

Volltextdaten sollten - ggf. über Scanning - mit Möglichkeiten der Formatumsetzung und nutzerorientierten Eingabe-/Ausgabe-Schnittstellen bereitgestellt werden können.

3.1.3 Plausibilitätskontrollen

Bei der Erfassung und Korrektur von Daten sollten Feldinhalt, Syntax, Prüfziffern, normierte Inhalte und Abhängigkeiten zwischen Datenfeldern maschinell auf ihre Plausibilität hin geprüft werden können.

Beziehungen zwischen bibliographischen Datensätzen (z.B. Stücktitel/ Gesamttitel), zwischen bibliographischen Datensätzen und Normdatensätzen (z.B. Ansetzungskontrolle) sowie zwischen Normdatensätzen (z.B. frühere bzw. spätere Ansetzungsform) sollten maschinell auf ihre Konsistenz hin geprüft werden können.

Für bibliographische Datensätze und Normdatensätze sollte die Möglichkeit einer Dublettenkontrolle gegeben sein.

Übernahme und Bereitstellung von Volltexten sollten mit automatischer Formaterkennung sowie Versionenkontrolle ermöglicht werden.

3.1.4. Datenretrieval

3.1.4.1 Indexierungsmethoden

Stopwortlisten, Kompositabehandlung sowie Aspektierung (z.B. Klassifizierung von Attributen) sollten als Indexierungsmethoden verfügbar sein. Außerdem sollten bei der Indexierung Mehrwort-Phrasen und Sonderzeichen (Umlaute, Diakritika) behandelt werden.

Die Indexierung bibliographischer Daten sollte in Realzeit erfolgen, so daß die Suchbegriffe unmittelbar nach ihrer Erfassung bzw. Korrektur in der Datenbank zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf sachliche Recherchen sollte die Indexierung sowohl nach klassifizierenden Aspekten als auch mit verbaler Erschließung (RSWK, Schlagwortnormdatei) erfolgen.

3.1.4.2 Recherche

Basisanforderungen

Mit Hilfe von Booleschen Operatoren, Rechtstrunkierung und Browsing in Indexlisten sollten Suchbegriffe in Freitextsuche und unter Verwendung von Suchkategorien auffindbar sein; wünschenswert sind außerdem Links- und Mittetrunkierung, Maskierung einzelner Zeichen und Zeichenketten, ausschließende Suche sowie Phrasen-Suche. Darüber hinaus sollten Suchbegriffe aus Indexlisten in neue oder bereits gestellte Suchanfragen übernommen bzw. Suchergebnisse für die Weiterverwendung gespeichert werden können.

Bei Datensatzverknüpfungen sollte von einem beliebigen Datensatz aus jeder verknüpfte Datensatz ohne eine ausdrücklich neue Suchanfrage erreichbar sein.

Die über das lokale System bereitgestellten digitalen Medien sollten listen- und/ oder formularorientiert über INTERNET-Zugänge recherchiert werden können.

Erweiterte Anforderungen

Proximity-Suche; phonetische Suche; fehlertolerante Suchverfahren;

intelligente Retrievaloberflächen oder Front/End-System für Recherche (z.B. natürlich-sprachliche Technik, automatische Thesaurusanbindung, Lernalgorithmen zur Optimierung von Suchstrategien).

3.1.5 Lizenzverwaltung, Copyright-Management, Befugniskontrollen

Für Nutzerdienste sind Systeme für die Zugriffsverwaltung vorzusehen, die Lizenverwaltung und Abrechnung umfassen.

Die über das lokale Bibliothekssystem bereitgestellten digitalen Informationen sind durch Lizenzvereinbarungen oder allgmeine urheber- und verwertungsrechtliche Bestimmungen möglicherweise Einschränkungen hinsichtlich des personellen, räumlichen oder zeitlichen Zugriffs, bzw. der zulässigen Nutzungsformen unterworfen. Rechtliche Zugriffs- oder Nutzungsbeschränkungen gewinnen bei der digitalen Übermittlung von Dokumenten, sowie dem Direktzugriff auf digitale Medien und der Bereitstellung externer Informationsdienste zunehmende Bedeutung.

Lokale Bibliothekssysteme müssen daher technische Komponenten enthalten, die

· die Abrechnung und den Einzug von Zahlungen durch Benutzer in flexibler Weise unterstützen,

· die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Aufzeichnung von Benutzertransaktionen und Zahlungen gewährleisten.

Lizenzverwaltungs- und Copyright-Management-Systeme, die dies leisten, befinden sich in der Entwicklung oder Erprobung. Sie werden zukünftig Bestandteil lokaler Bibliothekssysteme sein müssen.

Für Bearbeiter (Katalogisierung) sollten Befugniskontrollen auf der Ebene von Bearbeitermodus, Satzstatus, Datensatzart, Feldbezeichnung und Feldinhalt - differenziert nach Benutzerkennungen - vorgesehen werden.

3.1.6 Anzeige

Als Anzeigeformat sollte neben einem benutzerorientierten, an grafische Oberflächen angepaßten Format, zusätzlich das systeminterne Erfassungs- bzw. Speicherformat und weitere gebräuchliche bibliothekarische Datenformate wie MAB, UNIMARC oder USMARC, das ISBD-Format sowie frei definierbare Formate für die Datenübernahme aus anderen Systemen zur Verfügung stehen.

Die Datensätze sollten wahlweise vollständig oder in einem verkürzten Standard angezeigt werden können.

Bände von Zeitschriften oder anderen mehrteiligen Werken sollten sortiert angezeigt werden können.

Felduntermengen sollten durch den Anwender ausgewählt werden können.

Für digital verfügbare Texte, Bilder, Töne sollten die üblicherweise genutzte Ausgabeformate angeboten werden.

3.1.7 Netz-Zugänge

Der Aufbau und die laufende Betreuung einer ausreichenden Netzinfrastruktur für das lokale Bibliothekssysteme ist eine Aufgabe des Hochschulrechenzentrums. Basiskomponenten des Hochschulnetzes können daher nicht Bestandteil von HBFG-Anmeldungen für lokale Bibliothekssysteme sein; wohl jedoch aktive Netzkomponenten, die zum Betrieb des lokalen Bibliothekssystems sowie zur Anbindung an das Hochschulnetz notwendig sind.

Als Bestandteil der Netzinfrastruktur müssen die erforderlichen Anschlüsse an nationale und internationale Netzwerke (z.B. Internet) mit den gängigen Netzwerkdiensten (z.B. E-Mail, Newsgroup, WWW, FTP) zur Verfügung gestellt und im Hinblick auf den Bedarf von Bibliotheksbenutzern und Bibliothekspersonal hin dimensioniert werden.

Das lokale Bibliothekssystem muß den funktionalen Zugriff auf die vom Hochschulnetz bereitgestellten Netzschnittstellen unterstützen.

Die derzeitige Vertragsgestaltung zur Internetanbindung von Hochschulen (über das Deutsche Forschungsnetz DFN ) gilt im allgemeinen nur für Mitglieder der Hochschule, während die Bibliothek auch hochschulexterne Benutzer bedient. Daher muß das lokale Bibliothekssystem zumindest zwischen internen und externen Benutzern unterscheiden können sowie – davon abhängig – den Zugang zu weiteren Informationsquellen steuern.

3.1.8 Allgemeine systemtechnische Anforderungen

Die Systemarchitektur sollte eine Trennung von Datenbank, Anwendungen und Benutzeroberfläche vorsehen. Die Komponenten sollten sowohl auf unterschiedliche Rechner verteilt werden können als auch mehrfach installierbar sein, um etwa Performanceprobleme zu lösen.

Die interne Kommunikation zwischen den einzelnen Komponenten sollte ebenso wie die Kommunikation mit externen Systemen über offengelegte, standardisierte Kommunikationsschnittstellen erfolgen.

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3.2 Spezielle Anforderungen an die einzelnen Funktionsmodule

3.2.1 Online-Publikumskatalog

(Online-Public-Access-Catalogue / OPAC)

Durch die Einbeziehung von digitalen Medien und Internet-Quellen in das Dienstleistungsangebot der Bibliotheken findet eine grundsätzlicher Wandel in der Funktion des OPAC statt. Er ist nicht mehr lediglich Zugriffsinstrument auf Katalogdaten und Benutzerschnittstelle zum Aus- und Fernleihsystem, sondern die einheitliche Bedienungsoberfläche für alle Dienstleistungs- und Informationsangebote der Bibliothek.

Die speziellen Systemanforderungen, die sich aus der Bereitstellung digitaler Medien ergeben sind unter Punkt 3.2.3 gesondert dargestellt. Anzustreben ist eine weitgehende Einbindung des Zugriffs auf digitale Medien in den OPAC und eine weitgehende Homogenität von Erschließungs- und Recherchesystemen für digitale und konventionelle Medien.

3.2.1.1 Dienstleistungsprofil

Basisanforderungen

Für Recherche und Information Retrieval in den bibliographischen Daten des Medienbestands der Bibliothek sollen komfortable Bedienungsoberflächen bereitgestellt werden, die sowohl dem gelegentlichen als auch dem geübten Benutzer gerecht werden (z.B. durch gesonderten Laien- und Expertenmodus). Titelinformationen sind mit leicht verständlichen Angaben zum Standort der Medieneinheiten (Teilbibliothek, Signatur, Magazin) sowie mit Routinen zur Bestellung der Dokumente in Lesesälen, über Ortsleihe oder elektronische Lieferung zu verknüpfen. Auch der Verfügbarkeitsstatus der Medien (ausgeliehen, im Geschäftsgang, besondere Nutzungsbedingungen) sollte im OPAC angegeben werden.

Die Nachweisfunktionen eines klassischen Bibliothekskataloges sollen abgedeckt werden; dies umfaßt:

· den Nachweis der vorhandenen Ausgaben eines bestimmten Werkes,

· den Nachweis der vorhandenen Werke zu einem bestimmten Thema.

Die bei der Erschließung verwendeten Normdateien und Thesauri sollten auch für den Benutzer am OPAC online zugänglich und bequem mit den Suchanfragen verknüpfbar sein.

Der Zugriff auf den OPAC sollte mit hochwertigen Benutzeroberflächen sowohl von den Datenendgeräten innerhalb der Bibliothek als auch von allen im Hochschulnetz angeschlossenen Datenendgeräten möglich sein. Darüber hinaus sollte ein Fernzugriff über Wide Area Netze vorhanden sein. Basisanforderung ist dabei ein INTERNET-Zugang für Recherchen im World-Wide-Web.

Neben Standardverfahren des Information Retrieval (Boolesche Suche, Freitextsuche) sollten weiterentwickelte Navigationsverfahren, wie z.B. Hypermedia-Verknüpfungen, automatische Sucherweiterungen, mehrsprachige Wörterbücher oder natürlichsprachige Anfragen angeboten werden.

Über den bloßen Nachweis von Bibliotheksmaterialien durch bibliographische Titelaufnahmen hinaus sollten erweiterte Primärinformationen direkt über den OPAC abrufbar sein (z.B. Bildwiedergaben der Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse, Volltexte, Datensammlungen).

Vom OPAC aus sollte der Zugriff auf die Katalogdaten anderer Bibliotheken innerhalb der Hochschule bzw. am gleichen Ort (Online-Gesamtkatalog) ebenso möglich sein wie die Recherche in regionalen und überregionalen Verbunddatenbanken (regionaler Verbundkatalog, Zeitschriftendatenbank / ZDB, Verbundkatalog maschinenlesbarer Daten / VK). Bei der katalogübergreifenden Suche sollte der Benutzer nach fachlichen, institutionellen oder topographischen Gesichtspunkten vorgehen können, z.B. Suche innerhalb der Hochschule, in den Beständen am Ort, in der Region, in Deutschland und international.

Über den OPAC sollten alle verfügbaren Katalogdaten (Metadaten) über Dokumente und Medien recherchierbar sein. Daher ist aus Sicht der Benutzer der Integration von Katalogdaten Priorität einzuräumen, auch wenn diese entweder nicht dem aktuellen Katalogisierungsstandard (RAK-WB) genügen oder aufgrund der Medien neue Formen der formalen und inhaltlichen Beschreibung (z.B. Dublin Core Metadaten) verwenden.

Erweiterte Anforderungen:

Über den OPAC sollte auch der Recherchezugriff auf Spezial- und Sonderkataloge der Bibliothek (z.B. Handschriften-, Nachlaß-, Grafik, Kartenkataloge) möglich sein.

Ein erweitertes Angebot sind individualisierte Profildienste, die basierend auf Angaben des Benutzers die Suche auf bestimmte Fachgebiete und Themen seines Interesses einschränken bzw. automatisch neue Informationen und Dokumente aus diesen Gebieten dem Benutzer mitteilen.

3.2.1.2 Synergien mit anderen Modulen

Zur Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung

Die Benutzeroberfläche für Selbstbedienungsfunktionen bei der Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung sollte in die OPAC-Benutzeroberfläche integriert sein.

Bereitstellung digitaler Medien

Der Zugriff auf die von der Bibliothek auf bereitgestellten digitalen Medien sollte über Hypertext-Verknüpfungen direkt vom OPAC aus möglich sein.

Zur Katalogisierung

Katalogisierungsdaten (Neuaufnahmen und Korrekturen) sollten möglichst ohne zeitlichen Verzug in den OPAC übernommen werden.

Bei der Formal- und Sachkatalogisierung sollte jederzeit ein bequemer Zugriff auf den OPAC möglich sein.

OPAC-Daten sollten über Cut-and- Paste-Funktionen bei der Katalogisierung übernommen werden können.

Zur Erwerbung

Bestellte oder im Geschäftsgang befindliche Medieneinheiten sollte im OPAC angezeigt werden.

Der Verfügbarkeits- oder Bearbeitungsstatus sollte dynamisch aus dem Erwerbungssystem in das OPAC-System übernommen werden.

Der Benutzer sollte vom OPAC aus Erwerbungsvorschläge übermitteln können.

3.2.1.3 Systemtechnische Anforderungen

Die Datenendgeräte an Benutzerarbeitsplätzen sollten multifunktional ausgelegt sein, so daß der Zugriff auf alle benutzerbezogenen Funktionen (Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Zugriff auf digitale Medien) von einem Datenendgerät aus möglich ist.

Zur Sicherung der erforderlichen hohen Verfügbarkeit eines OPAC-Systems sollten geeignete technische Vorkehrungen getroffen werden.

Die Datenausgabe sollte in gängigen standardisierten Formaten (z.B. ISBD, MAB, UNIMARC, USMARC) auf Formularen (Bestell-, Fernleihscheine) sowie in benutzerdefinierten Formaten auf verschiedenen Medien (z.B. Druck, Fax, Diskette, Bildschirm, Email, File-Transfer) am Benutzerarbeitsplatz möglich sein.

3.2.2 Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung

3.2.2.1 Dienstleistungsprofil

Alle mit dem Ausleihvorgang verbundenen Funktionen (Benutzerbestellung, Magazinmeldung, Ausleihverbuchung, Rückgabe, Vormerkung, Verlängerung, Mahnung) sowie die Verwaltung der dabei anfallenden Daten sollte unterstützt werden.

Benutzerorientierte Funktionen, wie Zugriff auf das Benutzerkonto, Bestellung, Vormerkung, Verlängerung, sollten vom Benutzer selbst an Selbstbedienungsarbeitsplätzen durchgeführt werden können.

Der Nachweis lokaler Literaturbestände sollte mit Angaben zur Verfügbarkeit der recherchierten Literatur und mit einer Vorbestellungskomponente verknüpft sein.

Der Zugriff auf die Selbstbedienungsfunktionen sollte mit hochwertigen Benutzeroberflächen von allen im Hochschulnetz angeschlossenen Datenendgeräten und entfernten Datenendgeräten aus ohne Einschränkung der Funktionalität möglich sein.

Die Benutzerverwaltung, das Mahnwesen, der Versand von Benachrichtigungen und Gebührenbescheiden, die Benutzungsstatistik sowie der Druck von Buchetiketten und Signaturschildern sollte unterstützt werden. Der Zugang zu diesen Verwaltungsfunktionen sollte mit entsprechenden Zugriffsberechtigungen von allen Mitarbeiterarbeitsplätzen des Bibliotheksnetzes aus möglich sein.

Die Aufgabe von Fernleihbestellungen durch den Benutzer sowie die verwaltungsmäßige Abwicklung der Fernleihe sollte in das Ausleihmodul integriert werden; besondere Bedeutung hat die Integration der Ausleihe bei anderen Bibliotheken der gleichen Hochschule bzw. am gleichen Ort.

Das lokale System sollte über Schnittstellen zum Dokumentlieferverbund der deutschen Bibliotheken „SUBITO“ verfügen. Dies bedeutet zum einen die transparente Integration des Zugangs zu SUBITO-Bestellsystemen in das eigene Fernleihmodul. Für Dokumentlieferanten im SUBITO-Verbund muß das lokale System über eine „Document Order and Delivery“-Station gemäß den Spezifikationen von DBV/OSI-II verfügen.

3.2.2.2 Synergien mit anderen Modulen

Zum Online-Publikumskatalog

Die Bedienungsoberfläche für Selbstbedienungsfunktionen der Ausleihe / Fernleihe und Dokumentlieferung sollte in den Online-Publikumskatalog integriert sein.

Zur Bereitstellung digitaler Medien

Die Bedienungsoberfläche für Selbstbedienungsfunktionen der Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung sollte direkten Zugriff auf die von der Bibliothek bereitgestellten digitalen Dokumente und elektronischen Publikationen zulassen, inkl. des Abrufs solcher Objekte von externen Servern.

Zum Bibliotheks-Management-System

Es sollten definierte Datenschnittstellen zum Datentausch mit dem Bibliotheks-Management- bzw. dem Hochschulverwaltungs-System vorhanden sein (z.B. Mahnungen, Inkasso, Statistik, Accountingsystem).

3.2.2.3 Systemtechnische Anforderungen

Die Datenendgeräte an Benutzerarbeitsplätzen sollten multifunktional ausgelegt sein, so daß der Zugriff auf alle benutzerbezogenen Funktionen (Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Bereitstellung digitaler Medien) von einem Datenendgerät aus möglich ist.

Zur Gewährleistung der erforderlichen hohen Daten- und Betriebssicherheit sollten geeignete technische Vorkehrungen (z.B. Notbetriebssystem, gespiegelte Datenserver) vorgesehen werden.

Zu einer weitreichenden Sicherung der Daten sollten mit einer entsprechenden Systemarchitektur die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden.

Die besonderen ergonomischen Anforderungen bei den Verbuchungsarbeitsplätzen sind zu berücksichtigen. Antwortzeiten sollten bei Vollauslastung im Durchschnitt nicht über 3 Sek liegen.

Für die Lieferung von Dokumenten per FAX oder File-Transfer im SUBITO-Dokumentlieferverbund sind ausreichende Kapazitäten bei Scannern zur Digitalisierung konventionell vorgehaltener Literaturbestände erforderlich.

3.2.3 Bereitstellung digitaler Medien

In den letzten Jahren ist die Bedeutung internationaler Datennetze, insbesondere des Internet, für die wissenschaftliche Kommunikation erheblich gestiegen. Das gleiche gilt für elektronische Publikationen, die teilweise auf optischen oder magnetischen Speichermedien und mit zunehmender Tendenz auch direkt in den internationalen Wissenschafts- und Informationsnetzen verbreitet werden.

Um diese Informationsangebote in die Dienstleistungspalette der Bibliotheken aufzunehmen, müssen lokale Bibliothekssysteme erweiterte Funktionalitäten in einem Modul zur Bereitstellung digitaler Medien vorsehen. Gemeint sind damit Bereitstellungsformen, bei denen nicht das Speichermedium oder eine analoge Ausgabeform des digitalen Mediums weitergegeben wird(5) sondern der Benutzer direkt auf die digital vorliegende Information zugreift.

Digitale Medienbeständen, die Bibliotheken für ihre Benutzer bereitstellen, sind u.a.:

· digitale und multimediale Dokumentenbestände, die in der Hochschule als Ergebnis der Lehr- und Forschungstätigkeit entstehen (Dissertationen, sonstige Hochschulschriften, Vorlesungs- und Unterrichtsmaterialien, Reports, Aufsätze und Beiträge, verlagsfreie elektronische Zeitschriften und Bücher),

· Programme und Algorithmen (z.B. Lernprogramme),

· digitale Seminarapparate,

· digitale Datensammlung (Datasets)

· sonstige, Primär- und Referenzdatenbestände, die im Internet zur Verfügung stehen.

Diese Medien sind einerseits auf lokalen Speichern des Bibliothekssystems oder sonstigen Dokumentenservern im Hochschulnetz physisch gespeichert, andererseits liegen sie auf entfernten Rechnern fremder Einrichtungen vor.

Der Zugriff auf digitale Medien kann - über die kaufvertraglichen Regelungen für konventionelle Bibliotheksmaterialien hinaus - lizenrechtlichen oder sonstigen durch vertragliche Regelungen oder Bestimmungen des Verwertungs- und Urheberrechts bedingten Einschränkungen unterliegen, die

begründen.

Das Funktionsmodul zur Bereitstellung digitaler Medien stellt in diesem Kontext alle erforderlichen technischen Komponenten für Erfassung, Speicherung und Verwaltung, Erschließung und Nachweis, sowie für Zugriff und Nutzung digitaler Medien durch Bibliotheksbenutzer zur Verfügung.

3.2.3.1 Dienstleistungsprofil

Basisanforderungen

Erfassung

Kapazitäten zur Erfassung digitaler Medien (Scanning, OCR-Umsetzung etc.) sollten auf den in den einzelnen Geschäftsgängen auftretenden ad hoc Bedarf, insbesondere bei Fernleihe und Dokumentlieferung, ausgerichtet sein.

Der Einsatz von Umformatierungssoftware sollte vorgesehen werden, um digitale Dokumente in alternativen Formaten (z.B. HTML, ASCII, Postscript, PDF etc.) bereitstellen zu können.

Kapazitäten zur retrospektiven Digitalisierung geschlossener Bestände sind lokal nicht erforderlich, da solche Projekte von externen Dienstleistern übernommen werden können.

Speicherung und Verwaltung

Zur Speicherung digitaler Medien sind ausreichende Kapazitäten vorzusehen. Bei der Planung des Kapazitätsbedarfs sind die oben genannten Herkunftsquellen digitaler Medien differenziert zu berücksichtigen.

Zum Aufbau der erforderlichen Speicherstrukturen (z.B. HTML-Verweisungsstrukturen) sowie zur Pflege der Daten (z.B. Sicherung der Integrität, Löschen, Umspeichern usw.) sind geeignete Dokumenten-Management-Systeme und Unterstützungswerkzeuge erforderlich;

Elektronische Medien auf CD-ROM sollten in das Speicher- und Verwaltungssystem transparent eingefügt werden können;

Das Funktionsmodul sollte mit anderen im Hochschulbereich verteilten Speichern vergleichbarer Funktion ein nach außen hin integriertes Gesamtsystem bilden.

Erschließung und Nachweis

Die Erschließung und der vollständige Nachweis der bereitgestellten digitalen Medien sollte im lokalen OPAC erfolgen(6). Dies gilt insbesondere für die bereitgestellten digitalen Primärinformationen(7).

Ergänzend und vertiefend kann eine Erschließung über Internet-Suchmaschinen oder durch fachlich gegliederte Listen von Hypertext-Verknüpfungen sinnvoll sein.

Das Bereitstellungssystem sollte die in den lokal gespeicherten digitalen Medien enthaltenen Meta-informationen nach außen hin (z.B. für externe Suchmaschinen) zugänglich machen und die hierfür vorgesehenen bibliographischen und technischen Standards (z.B. Dublin Core bzw. Resource Description Framework) unterstützen.

Ebenso sollte das System Metadaten in den verbreiteten Formaten einlesen und zum weitgehend automatischen Aufbau der eigenen Erschließungsinstrumente nutzen können.

Zugriff und Nutzung

Der Zugriff auf das Bereitstellungssystem für digitale Medien sollte sowohl vom Hochschulnetz aus als auch über Weitverkehrsnetze mit Standard-Internet-Protokollen (in erster Linie WWW / HTTP, ergänzend FTP und Z 39.50) möglich sein. Dabei müssen nicht alle Datenbestände über alle Protokolle zugänglich gemacht werden. Hochschulintern können zusätzlich leistungsfähigere Protokolle insbesondere für den Multimedia-Zugriff angeboten werden.

Die Serversysteme und Gestaltung der Angebote sollten auf den Funktionsumfang und die Leistungsmerkmale der weitverbreiteten WWW-Browser ausgerichtet werden. Diese sollten in jeweils aktuellen Versionen auch als Bedieneroberflächen an den Benutzerarbeitsplätzen der Bibliothek eingesetzt werden.

Zur Zuteilung und Kontrolle von Zugriffsrechten sowie zur Lizenzüberwachung und zur Verwaltung von Lizenzgebühren sind Softwarelösungen vorzusehen(8).

Die digitalen Medien sollten in weitverbreiteten Datenformaten angeboten werden; als Standard sind HTML und Portable Document Format (PDF), für einfache Textdokumente auch ASCII anzusehen.

Soweit Formate angeboten werden, die nicht mit den üblichen WWW-Browsern angezeigt werden können, sollten die benötigten Programme und Plug-Ins so vorgehalten werden, daß man sie leicht laden und installieren kann.

Erweiterte Anforderungen

Die bereitgestellten digitalen Medien sollten, soweit sie im lokalen OPAC bzw. in den über den OPAC zugänglich gemachten regionalen und überregionalen Bibliothekskatalogen nachgewiesen sind, zusätzlich zu den Internetdiensten WWW (bzw. WAIS, Gopher, FTP) auch direkt in der Benutzeroberfläche des lokalen Bibliothekssystems recherchiert und dargestellt werden können;

Das Funktionsmodul sollte geeignete Verfahren zur dauerhaften Archivierung digitaler Medien, z.B. durch Migration auf neue Formate etc., vorsehen.

3.2.3.2 Synergien mit anderen Modulen

Zum Online Publikumskatalog (OPAC)

Die bereitgestellten digitalen Objekte werden im lokalen OPAC bibliographisch nachgewiesen. Der Online-Publikumskatalog sollte andererseits selbst als Metadatenbank im Internet bereitgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über Z39.50 und ggfls. zusätzlich ein eigenes Z39.50 / WWW -Gateway der Bibliothek.

Zur Katalogisierung

Die bereitgestellten digitalen Medien sollten ebenso wie im lokalen OPAC auch in den regionalen und überregionalen Bibliotheksdatenbanken nachgewiesen werden.

Zum Erwerbungssystem

Für den Zugriff auf optisch gespeicherte Buchhandelsdatenbanken bzw. auf Erwerbungs-Datenbanken bei externen Hosts sollten Schnittstellen vorhanden sein.

Zum Bibliotheks-Management-System

Abrechnungs- und Gebührendaten sollten im Bibliotheks-Management-System weiterverarbeitet werden können.

3.2.3.3 Systemtechnische Anforderungen

Die Datenendgeräte an Benutzerarbeitsplätzen sollten multifunktional ausgelegt sein, so daß der Zugriff auf alle benutzerbezogenen Funktionen (Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Informationsvermittlung/CD-Netze bzw. Wide-Area-Netzwerke) von einem Datenendgerät aus möglich ist.

Die Antwortzeiten beim Zugriff auf optische Platten und die Flexibilität der Anwendung können durch den Einsatz von CD-Servern und CD-Netzen verbessert werden.

3.2.4 Katalogisierung

3.2.4.1 Dienstleistungsprofil

Basisanforderungen:

Für die Formal- und Sachkatalogisierung des laufenden Medienzugangs der Bibliothek sollten komfortable Bedienungsoberflächen bereitgestellt werden, die insbesondere die effiziente Übernahme von Fremddaten (z.B. aus den regionalen und überregionalen Bibliotheksdatenbanken und den Nationalbibliographien des In- und Auslands) ermöglichen und eine wirksame Ansetzungskontrolle (authority control) von Personennamen, Körperschaften und Sacherschließungstermen durch den komfortablen Zugriff auf die einschlägigen überregionalen Ansetzungsnormdateien (ZDB, GKD, PND, SWD) unterstützen.

Der Zugriff auf Fremddatenbanken und Normdateien bzw. die Datenübernahme daraus sollte sowohl über Online-Kommunikation mit den regionalen und überregionalen Verbunddatenbanken als auch über lokal vorgehaltene Datenbanken (z.B. auf optischen Speichern) möglich sein; Fremddatenbanken und Normdateien sollten nicht nur in den Katalogisierungssystemen der zentralen Hochschulbibliotheken, sondern auch bei der Katalogisierung in Fachbereichs- und Institutsbibliotheken zugänglich sein.

Der Katalogisierungsvorgang für Monographien findet normalerweise in der regionalen Verbunddatenbank statt. Zeitschriften werden überregional in der ZDB katalogisiert. Aus der regionalen bzw. überregionalen Verbunddatenbank müssen die Daten unmittelbar nach dem Katalogisierungsvorgang dem lokalen Bibliothekssystem mit Lokal- und Exemplardaten zur Verfügung gestellt werden. Auf dieses Verfahren kann nur bei kleineren Instituts- oder Fachbereichsbibliotheken verzichtet werden, denen kein Bibliotheks-Fachpersonal zur Verfügung steht.

Der vollständige Katalogdatenbestand einer Bibliothek sollte dieser jederzeit zur Verfügung stehen, damit beliebige Weiterverarbeitungen (z.B. Sonder- oder Teilbestandverzeichnisse, Bibliographien, Datenabgabe an Dritte) uneingeschränkt möglich sind; insbesondere sollten Gesamt oder Teilbestandsabzüge im standardisierten MAB-Format jederzeit hergestellt werden können.

Das Katalogisierungssystem sollte leistungsfähige Verfahren zur retrospektiven Konversion konventioneller Kataloge unterstützen und die Batch-Einspielung externer, im standardisierten MAB-Format vorliegender Daten (z.B. aus externer Konversion; Erwerb größerer Sammlungen mit EDV-Titelaufnahmen) in die Katalogdatenbank der Bibliothek erlauben.

Die Eingabe von Sacherschließungsdaten unter Nutzung der Normdateien sollte am Arbeitsplatz des Fachreferenten erfolgen können.

Die aktive Teilnahme am Aufbau und der Ergänzung der Normdateien sollte im Online-Zugriff vom lokalen Katalogisierungssystem aus ermöglicht werden.

Internet-Links und Internet-Adressen sollten in Katalogdatenbanken übernommen und die elektronische Adresse (z.B. URL) in den Katalogdatensatz einbezogen werden können.

Erweiterte Anforderungen

Retrieval- und Indexierungssysteme, die im INTERNET verfügbar sind, sollten zur Formal- und Sacherschließung genutzt werden können.

Die Erweiterung der Katalogdaten durch Informationen zum Inhalt von Sammelwerken und Zeitschriften (Inhaltsverzeichnisse, Katalogisierung von Zeitschriftenaufsätzen und Beiträgen in Sammelwerken) sowie die digitale Speicherung von Titelblattkopien und Volltexten sollte vorgesehen werden. Den Bibliotheksbenutzern ist die Möglichkeit zur Annotation von Kataloginformationen zu eröffnen.

Einsatz von Scanning- und OCR-Technik zur Volltexterfassung (z.B. von Titelseiten oder Inhaltsverzeichnissen, Graue Literatur) sollte im Rahmen des Katalogisierungsvorgangs vorgesehen werden.

3.2.4.2 Synergien mit anderen Modulen

Zum Online-Publikumskatalog

Katalogisierungsdaten (Neuaufnahmen und Korrekturen) sollten möglichst ohne zeitlichen Verzug in den Online-Publikumskatalog übernommen werden können. Die Bedienungsoberfläche des Katalogisierungssystems sollte einen komfortablen Zugriff auf den Online-Publikumskatalog und die Datenübernahme mit Cut-and-Paste-Funktionen ermöglichen.

Zur Erwerbung

Zur Rationalisierung der Titelaufnahmen und im Hinblick auf die zügige Aktualisierung der lokalen Datenbanken mit bibliographischen Daten neuer Bestände (inkl. bestellter bzw. im Geschäftsgang befindlicher Titel) sollte eine funktionale Verbindung des Katalogisierungsmoduls mit dem Erwerbungsmodul vorgesehen werden.

Zur Bereitstellung digitaler Medien

Die von der Bibliothek bereitgestellten digitalen Medien sollten mit möglichst rationellen Verfahren in das Katalogisierungsmodul übernommen werden können, z.B. durch Auswertung der in dem digitalen Objekt gespeicherten Meta-Informationen. Ebenso sollten für den Nachweis digitaler Objekte in externen Systemen, z.B. Verlagsservern oder sonstigen INTERNET-Servern, flexible und leistungsfähige Schnittstellen zur Verarbeitung von Meta-Informationen in Katalogisierungssysteme vorgesehen werden

3.2.4.3 Systemtechnische Anforderungen

Basisanforderungen:

Für Kommunikationsverbindungen zu externen Hosts (Fremddaten, Normdaten, Verbundkatalogisierung) sollten geeignete Kommunikationsserver mit ausreichender Kapazität vorgesehen werden. Die Netznutzung und Gebührenabrechnung können als Basisdienste für die gesamte Hochschule (Zentral-, Fachbereichs- und Institutsbibliotheken) auch vom Hochschulrechenzentrum übernommen werden. In Anbetracht der Netzbedingungen in der Bundesrepublik sollte das Wissenschaftsnetz (WIN) genutzt werden.

Antwortzeiten sollten bei Vollauslastung auch bei lesendem und schreibendem Zugriff auf externe Verbundkatalogisierungssysteme im Durchschnitt nicht über 3 Sek. liegen.

Die Kommunikation zwischen den Modulen und mit externen Verbundkatalogisierungssystemen sollte über standardisierte Schnittstellen nach dem ISO (SR)-Protokoll bzw. Z39.50 erfolgen, wobei Suche und Update quasi simultan und für den Benutzer transparent im lokalen und externen System erfolgen.

Erweiterte Anforderung

Scannerausstattung für die Digitalisierung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Katalogisierung.

3.2.5 Erwerbung

3.2.5.1 Dienstleistungsprofil

Basisanforderungen

Mit dem Erwerbungsmodul sollten die folgenden Arbeitsgänge an Online-Arbeitsplätzen ausgeführt werden können:

· die Erwerbung und laufende Zugangsverwaltung für Zeitschriften, Zeitungen und Fortsetzungswerke;

· die Verwaltung und Überwachung von Zeitschriftenumläufen;

· die Verwaltung und Überwachung von Bindeaufträgen;

· Terminkontrolle und Mahnungen;

· die Rechnungsbearbeitung;

· Zugriff auf Buchhandelsdatenbanken (VLB, Books in Print usw.) und Übernahme von Daten in das Erwerbungssystem;

· Zugang zu externen Dokumentservern für Beschaffung und Bereitstellung elektronisch vorgehaltener Publikationen;

· Scanning von Volltexten;

· automatische Erstellung von Erwerbungsstatistiken, der Erwerbungsetatplanung und der Etatkontrolle.

Erweiterte Anforderungen:

An den Online-Arbeitsplätzen der Fachreferenten sollten Literaturauswahl und Bestellentscheidung integriert werden;

Über Kommunikationsschnittstellen mit Datenverarbeitungssystemen des Buchhandels und Buchbindereien sollte Auftrags- und Zahlungsabwicklung möglich sein.

3.2.5.2 Synergien mit anderen Modulen

Zum Online-Publikumskatalog (OPAC)

Bestellte Titel sollten über den OPAC nachgewiesen werden. Der Benutzer sollte vom OPAC aus Anschaffungsvorschläge an das Erwerbungssystem übermitteln können.

Zur Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung

Der Benutzer sollte Vormerkungen auf bestellte bzw. im Geschäftsgang befindliche Titel machen können.

Zur Bereitstellung digitaler Medien

Vom Erwerbungssystem aus sollte der Zugriff auf die von der Bibliothek selbst (z.B. auf optischen Speichern) vorgehaltenen oder bei externen Anbietern zugänglich gemachten Buchhandelsdatenbanken und bibliographischen Informationsinstrumenten möglich sein.

Zur Katalogisierung

Bibliographische Fremddaten für die Erwerbung sollten aus dem Verbundkatalogisierungssystem übernommen werden können. Neuerfaßte bzw. aus anderen Fremddatenquellen übernommene Daten können als Grundlage für die Katalogaufnahme mit der Bestellung zugleich auch im Katlogisierungssystem als Grundlage für die spätere Katalogaufnahme zur Verfügung stehen.

Zum Bibliotheks-Management-System

Haushalts-, Statistik- und Rechnungsdaten sollten über definierte Schnittstellen zwischen den Anwendungen und für die damit verbundenen Nutzungsvorgänge einschließlich Kostenabwicklung im Management-Informations-System übernommen werden können.

3.2.5.3 Systemtechnische Anforderungen

Zu einer weitreichenden Sicherung der Daten sollten mit einer entsprechenden Systemarchitektur (Hard- und Softwarekonfigurationen von Servern und/oder Netzwerken) die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden.

3.2.6 Bibliotheks-Management-System (erweiterte Anforderung)

3.2.6.1 Dienstleistungsprofil

· Textverarbeitung

· Accountingsystem (z.B. Chipkartensystem, Kreditkarten),

Die Einzelanforderungen sind in enger Abstimmung mit den speziellen Landesbestimmungen zu definieren.

3.2.6.2 Synergien mit anderen Modulen

Zur Erwerbung

Haushalts-, Statistik- und Rechnungsdaten sollten über definierte Schnittstellen vom Erwerbungsmodul übernommen werden können.

Zur Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung

Es sollten definierte Datenschnittstellen zum Datentausch mit dem Ausleih-, Fernleih- und Dokumentliefermodul vorhanden sein (z.B. Mahnungen, Inkasso, Statistik).

Zur Bereitstellung digitaler Medien

Abrechnungs- und Gebührendaten sollten über definierte Datenschnittstellen von der Informationsvermittlung übernommen und weiterverarbeitet werden können.

3.2.6.3 Systemtechnische Anforderungen

Entsprechende Systeme können mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Datenbank, Tabellenkalkulation, Fakturierung usw.) in PC-Netzen oder als Komplettlösungen (z.B. HIS) realisiert werden.

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3.3 Anforderungen an Dienste der regionalen bzw. überregionalen Bibliotheksverbünde und sonstiger externer Ressourcen

Die Kommunikation mit den regionalen bzw. überregionalen Verbunddatenbanken sowie sonstigen externen Datenbanken ist für Dienstleistungsfunktionen lokaler Bibliothekssysteme unerläßlich. Füe die einzelnen Module des lokalen Bibliothekssystems sollten deshalb über die Bibliotheksverbundzentren oder sonstige externe Dienstanbieter folgende Dienste zur Verfügung stehen:

3.3.1 Externe Dienste für den Online-Publikumskatalog (OPAC)

Bei zentraler (Bestell-)Katalogisierung in einem externen System: Dienst zur Rückführung der (Erwerbungs- und) Katalogisierungsdaten von Monographien (aus dem regionalen Verbundkatalog) und Zeitschriften (aus der Zeit- schriftendatenbank) in den OPAC;

Bei lokaler Katalogisierung: Dienst zur verzögerungsfreien Bereitstellung lokaler Daten und deren Veränderungen im jeweiligen regionalen Verbund.

Dienst zum Recherchezugriff auf die regionalen und überregionalen Bibliotheksdatenbanken vom OPAC aus; dies kann über Datenkommunikation oder die Bereitstellung aktueller Datenbankabzüge (Magnetspeicher, optische Speicher) erfolgen;

Dienst zum Recherchezugriff auf Normdateien und Thesauri vom lokalen OPAC aus; dies sollte vorzugsweise durch die Bereitstellung aktueller Datenbankabzüge auf Magnetspeichern oder optischen Speichern erfolgen;

Zugang zu den für Lehre und Forschung relevanten Informations- und Volltext-Datenbanken über eine durch die Bibliothek fachlich strukturierte und laufend aktualisierte Navigationshilfe;

Bereitstellung standardisierter Online-Schnittstellen (ISO (SR)/Z39.50) zum Zugriff auf regionale und überregionale Verbunddatenbanken und Normdateien.

3.3.2 Externe Dienste für Ausleihverbuchung, Fernleihe und Dokumentlieferung

Dienst zur Online-Dokumentbestellung über regionale und überregionale Bibliotheksdatenbanken bzw. externe Server;

Bereitstellung von SUBITO-Bestellsystemen gemäß den DBV/OSI-II Spezifikationen bzw. von Verfahren zum Routing von Fernleihbestellungen;

Bereitstellung weiterer zentraler Datenressourcen in entsprechendem Servicekontext und ggf. Dienste von Verlagsseite.

3.3.3 Externe Dienste für die Bereitstellung digitaler Medien

Zugriff auf Informationsdatenbanken und Dokumentserver bei externen Hosts über offene und nach Möglichkeit normierte Schnittstellen;

Bereitstellung von Navigationstools;

Speicherung und Bereitstellung von Volltextdaten über regionale und überregionale Verbundsysteme.

3.3.4 Externe Dienste für die Katalogisierung

Basisanforderungen:

Dienst zum Online-Zugriff auf regionale und überregionale Verbunddatenbanken sowie überregionale Normdateien über offene und nach Möglichkeit normierte Schnittstellen. Der Dienst zur Rückführung der Katalogdaten für Monographien und Zeitschriften aus der Verbunddatenbank bzw. der ZDB sollte online erfolgen. Zentralen Hochschulbibliotheken und größere Fachbereichsbibliotheken sollten schreibende Zugriffsmöglichkeiten auf Verbunddatenbanken zur Verfügung stehen. Ein lesender Zugriff sollte allen katalogisierenden Bibliotheken möglich sein;

Dienst zur kooperativen Pflege der Normdateien auf überregionaler Ebene und deren redaktioneller Betreuung;

Dienst zur Online-Durchschaltung für die Direktkatalogisierung der Teilnehmerbibliotheken in der Zeitschriftendatenbank (ZDB);

Dienst zur Übernahme von Metadaten aus fremden Quellen, z.B. von Verlagen oder sonstigen Volltextanbietern.

Erweiterte Anforderungen:

Bereitstellung standardisierter Online-Schnittstellen (ISO (SR) / Z39.50 target system) zum lesenden und schreibenden Zugriff auf Verbunddatenbanken und Normdateien.

3.3.5 Externe Dienste für die Erwerbung

Basisanforderungen:

Zugriff auf Verbunddatenbanken über offene und nach Möglichkeit normierte Schnittstellen;

Zugriff auf Buchhandelsdatenbanken über proprietäre Benutzeroberflächen;

Zugriff auf Verbunddatenbanken und Buchhandelsdatenbanken über OSI-Nettodatenschnittstellen (ISO (SR) / Z39.50).

Erweiterte Anforderungen:

Zugriff auf Buchhandels- und Buchbindersysteme über OSI-Schnittstellen (X.400; EDIFACT).

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4. Technische Anforderungen und Ausstattungsrichtwerte

Im folgenden werden technische Anforderungen und quantitative Richtwerte für die Geräteausstattung der Benutzer- und Mitarbeiterarbeitsplätze, der Server und des lokalen Netzes einschließlich der Kommunikationsverbindungen zu externen Datenressourcen angegeben. Funktionale Rahmendaten sowie der Preisrahmen für Arbeitsplatzrechner und Server sind in Anlage 1 zusammengestellt. Diese sowie die angegebenen Richtwerte für die quantitative Ausstattung verstehen sich als Orientierungsmaßstab, der´- unter Berücksichtigung der jeweils lokalen Bedingungen - zur Begründung des beantragten Ausstattungsumfangs herangezogen werden kann. Bezogen sind die Richtwerte auf Geräteausstattungen von Mitarbeiterarbeitsplätzen und von Benutzerarbeitsplätzen, soweit sie in den Räumen (Katalog-, Lesesälen) der jeweiligen Bibliothek aufgestellt sind. Die Richtwerte sind für jede bibliothekarische Einheit (zentrale Hochschulbibliothek, Fachbereichs-, Institutsbibliothek) gesondert anzuwenden. Geräte an Studenten- oder Wissenschaftlerarbeitsplätzen außerhalb der Bibliotheken können nicht in Zusammenhang mit dem lokalen Bibliothekssystem angemeldet werden, auch wenn sie über das Hochschulnetz mit diesen verbunden oder gegebenenfalls ausschließlich zur Bibliotheksbenutzung eingesetzt werden.

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4.1 Benutzer- und Mitarbeiterarbeitsplätze

Die für Benutzer- und Mitarbeiterarbeitsplätze vorgesehenen Geräte sollten im allgemeinen multifunktional ausgelegt sein, so daß der Zugriff auf benutzerbezogene Funktionen (Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Bereitstellung digitaler Medien) bzw. der Zugriff auf mitarbeiterbezogene Funktionen (Online-Publikumskatalog, Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Bereitstellung digitaler Medien, Katalogisierung, Erwerbung, Bereitstellung digitaler Dokumente und elektronischer Publikationen, Bibliotheks-Management-System) jeweils von einem Arbeitsplatzrechner aus möglich ist. Die Gesamtzahl der erforderlichen Geräte für die Ausstattung eines lokalen Bibliothekssystems ergibt sich damit additiv aus den unter 4.1.1 und 4.1.2 genannten Richtwerten. Bauliche Gegebenheiten und sonstige lokale Bedingungen (z.B. Sonderstandorte, Lesesäle etc.) sind bei der Festlegung des Ausstattungsumfangs im Einzelfall zu berücksichtigen.

4.1.1 Benutzerarbeitsplätze

4.1.1.1 Online-Publikumskatalog, Selbstbedienungskomponente bei Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung

Ausstattungsrichtwerte:

Für die Festlegung von Richtwerten müssen das gesteigerte Angebot von Diensten und Primärinformationen sowie der gewachsene Bedarf durch neuere Entwicklungen berücksichtigt werden. Damit zeichnet sich ein künftig steigender Bedarf für die Gerätebeschaffung ab. Als Richtwerte sind derzeit anzusetzen:

Gerätetypen:

Als Standardausstattung für diese Funktionen sollten Geräte (Rechnertyp I) entsprechend der aktuellen Konfigurationsübersicht(9) eingesetzt werden.

4.1.1.2 Behindertengerechte Arbeitsplätze

Die Ausstattung von Benutzerarbeitsplätzen für Behinderte sollte sich an dem jeweils durch Bewegungs-, Hör- und Sehbehinderung vorgegebenen Anforderungen orientieren. Für die Ausstattung von Sehbehinderten-Arbeitsplätzen können nähere Informationen bei folgenden Stellen eingeholt werden:

· Universitätsbibliothek Marburg - Modellversuch "Verbesserte Versorgung blinder und sehbehinderter Studierender mit Studienliteratur".

Für die Ausstattung von Arbeitsplätzen behinderter Bibliotheksmitarbeiter ist mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft Rücksprache zu nehmen. Eingesetzt werden sollten leistungsstarke Geräte entsprechend Rechnertyp II und III(10). In jedem Fall sollten Behindertenarbeitsplätze in genügendem Umfang zur Verfügung stehen und die dafür erforderliche personelle Betreung sichergestellt sein.

4.1.2 Mitarbeiterarbeitsplätze

Mitarbeiterarbeitsplätze sind vorzusehen für die Funktionen:

· Fachreferentenarbeitsplatz

· Bibliotheks-Management-System

· Systembetreuung und -entwicklung

4.1.2.1 Ausstattungsrichtwerte

Als Richtwerte für die Gesamtzahl der zu beschaffenden Geräte sind anzusetzen:

Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung:

Bei dem Ausstattungsumfang dieses Funktionsmoduls sind bauliche Gegebenheiten und sonstige lokale Bedingungen (z.B. Sonderstandorte, Lesesäle etc.) zu berücksichtigen.

Erwerbung und Katalogisierung:

· 1 Arbeitsplatzrechner pro Arbeitsplatz eines volltags beschäftigten Mitarbeiters;

· 1 Drucker für 2 Arbeitsplatzrechner.

Gegebenenfalls besteht ein zusätzlicher Ausstattungsbedarf für Bereitstellung digitaler Medien:

· 1 Arbeitsplatzrechner pro Arbeitsplatz eines volltags beschäftigten Mitarbeiters;

· 1 Drucker für 1 Arbeitsplatzrechner.

Fachreferentenarbeitsplatz:

· 1 Arbeitsplatzrechner pro Fachreferentenarbeitsplatz;

· 1 Drucker für 2 Arbeitsplatzrechner, sofern räumlich realisierbar.

Bibliotheks-Managment-System:

· 1 Arbeitsplatzrechner pro Arbeitsplatz eines volltags beschäftigten Mitarbeiters;

· 1 Drucker für 2 Arbeitsplatzrechner.

Systembetreuung und -entwicklung

· 1 Arbeitsplatzrechner pro Arbeitsplatz eines volltags beschäftigten Mitarbeiters.

· 1 Drucker für 2 Arbeitsplatzrechner.

4.1.2.2 Gerätetypen

Als Standardausstattung für diese Funktionen sollten Geräte entsprechend der aktuellen Konfigurationsübersicht(11) eingesetzt werden. Bei Ausleihverbuchungsarbeitsplätzen sind Sonderausstattungen (wie z.B. Lesepistolen oder Scanner) vorzusehen. Darüberhinausgehende Ausstattungen bedürfen einer gesonderten Begründung. Zur kostengünstigen Ausstattung von Arbeitsplätzen, die nur für eine Funktion genutzt werden (insbesondere Ausleihverbuchungsarbeitsplätze) können auch einfache Datenendgeräte (Discless-PC's, UNIX-Terminals oder gegebenenfalls X-Windows-Terminals) vorgesehen werden.

Wegen der günstigeren Kosten pro Blatt sollte grundsätzlich der Einsatz von Stockwerkdruckern im Netzwerk vorgesehen werden.

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4.2 Server

Server sollten in allen Funktionsbereichen des bibliothekarischen Dienstleistungsspektrums als Datenbanken-, Anwendungs-, Dokumenten- und Kommunikationsserver eingesetzt werden. Kriterien für Anzahl und Ausstattungsumfang der Server sind bauliche Gegebenheiten, vorhandene Netzstrukturen, Leistungsanforderungen und funktionale Bedingungen. Für den Einsatz von Servern in einzelnen Funktionsmodulen ist allgemein festzuhalten:

Die Anzahl der einzusetzenden Server sollte sich am Anforderungsumfang der einzelnen Funktionsmodule orientieren; gegebenenfalls sollte für jedes Modul ein Server vorgesehen werden, der die Client-Maschinen (Windows- und/oder UNIX-Rechner) von Wissenschaftlern und Studenten über standardisierte Schnittstellen ausreichend unterstützt.

Bei der Konfiguration ist zudem das jeweilige Funktionsspektrum des Servers als Datenbankserver (plattenintensive und CPU-intensive Anwendung), als Dokumentserver (plattenintensive Anwendung) oder als Anwendungsserver / Spooler (E/A-intensive Anwendung) zu berücksichtigen. Ob die genannten Funktionskomponenten auf einem oder auf mehreren Rechnern laufen, ist abhängig vom Umfang der jeweiligen Anwendungsanforderungen und Anwendungssoftware. Sollten mehrere Server eingesetzt werden, muß die Netzfähigkeit der Software, vor allem aber eine sichere Kooperation der Systeme auch im Fehlerfall gewährleistet sein. Im einzelnen gilt für die jeweiligen Serveranwendungen:

4.2.1 Datenbankserver

Datenbankserver sollten mit geeigneten Plattenlaufwerken und Controllern ausgestattet werden. Cache-Speicher und große Arbeitsspeicher können erhebliche Laufzeitverbesserungen bewirken. Weitere Leistungssteigerungen sind durch zusätzliche Platten zu erreichen. Die erforderliche CPU-Leistung und Arbeitsspeichergröße sollte über die tatsächlich zu verarbeitenden Transaktionen bestimmt werden. Als Kriterien können dafür herangezogen werden:

· Anzahl der Titel-, Schlag- bzw. Stichwortanfragen pro Minute im Rahmen von Katalogisierung und Erwerbung;

· Anzahl der angeschlossenen Terminals bzw. Arbeitsplatzrechner (Clients);

· Anzahl der freien Kanäle bei den angeschlossenen Routern, über die der Server von externen Terminals aus erreicht werden kann. Eine Betriebsabsicherung der Datenbankserver über unterbrechungsfreie Stromversorgung mit Überwachungskarte ist zweckmäßig.

4.2.2 Dokumentserver

Für die lokale Speicherung digitaler Medien sollten Dokumentserver eingesetzt werden. Die erforderliche CPU-Leistung sowie die vorzusehende Speicherkapazität sollte an den zu erwartenden Dokumentzugriffen orientiert werden.

In diesen Zusammenhang gehört auch der Betrieb von CD-ROM-Anwendungen im Netz, für den grundsätzlich zwei Lösungsalternativen in Betracht kommen: Reine Softwarelösung oder die Kombination aus spezieller Software und Hardware als integriertes Modell eines CD-Servers. Bei reinen Softwarelösungen fungiert ein DOS-PC (alternativ auch OS2 oder Windows-NT) entsprechend Rechnertyp II bzw. III als optischer Server, an den über SCSI Schnittstellen Einfach- oder Mehrfachlaufwerke für CDs, heute jedoch in der Regel Festplattenspeicher ausreichender Kapazität angeschlossen werden.

Bei einer kombinierten Hardware-/Softwarelösung bilden Server, Kontrollerkarten und Laufwerkboxen zusammen mit spezieller Software eine Lösung, die gegenüber anderen Modellen Performance-Vorteile bieten kann.

Zusätzlich sollte eine leistungsfähige Verwaltungs- und Accountingsoftware für CD-Netze engesetzt werden. Als zusätzliche Komponente sollte ein Lizenzüberwachungsprogramm enthalten sein, mit dem die Einhaltung der mit der erworbenen Datenbanklizenz jeweils maximal zulässigen Anzahl von Benutzerzugriffen pro Datenbank kontrollierbar sind. Da inzwischen für CD-Netze neben MS-DOS-Systemen auch UNIX-Implementierungen verfügbar sind, die einen Zugang für fast alle Plattformen (DOS, Windows, MAC, Unix, X-Terminal, WWW) ermöglichen, sollten künftig vorzugsweise UNIX-basierte Systeme beschafft werden. Die bereits eingeleitete UNIX-Portierung der gängigsten Datenbanken wird sich weiter fortsetzen.

4.2.3 Anwendungsserver

Bei den heute denkbaren Anwendungen steht nicht zu erwarten, daß beispielsweise über aufwendige Drucker-Bedienprogramme (Magazin, Bestellscheine etc.) Server in erheblichem Maße in Anspruch genommen werden. Systemverwaltungsaufgaben sind deshalb im allgemeinen "nebenher" auf einem Server abzuwickeln. Mit Anwendungsservern sollte deshalb vorrangig Softwareprogramme vorgehalten und bereitgestellt werden. Die endgültige Festlegung der Serversysteme sollte immer in unmittelbarer Abstimmung mit dem Softwarelieferanten sowie der lokalen Datennetzbetreuung (i.a. Rechenzentren) und mit Blick auf die bereits vorhandenen Arbeitsplatzrechner (Clients) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, die eigenen Betriebsdaten mit den Daten von Referenzinstallationen möglichst identischer Anwendungen zu vergleichen.

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4.3 Sonstige Anforderungen

Eine entscheidende Voraussetzung für die mit diesem Ausstattungskonzept angestrebte Funktionalität bibliothekarischer Dienstleistungen ist die Bereitstellung leistungsfähiger Netzumgebungen durch das Hochschulrechenzentrum. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß Bibliotheken neben der grundsätzlichen Zugänglichkeit zu allen Netzdiensten für die Informationsbeschaffung für ihre Routine-Anwendungen (Katalogisierung, Ausleihverbuchung, Zugriff auf digitale Medien) Verbindungen mit stabiler Verfügbarkeit und garantierten Qualitätsmerkmalen benötigen, die während des ganzen Arbeitstages mit guten Antwortzeiten zur Verfügung stehen. Die Anforderungen an Übertragungsbandbreiten werden mit der Verbreitung von Multimedia-Anwendungen zunehmen.

Die praktische Umsetzung der Vernetzungskomponenten (Verkabelung, Basisübertragungstechnik, Netzwerksystem, externe Kommunikationstechniken etc.) sollte durch die für das Hochschulnetz zuständige Stelle, i.d.R i das Hochschulrechenzentrum in enger Koopertation mit der Bibliothek vorgenommen werden. Wesentlich ist dabei eine schnelle und zuverlässige Datenübertragung. Im Zusammenhang mit der Verkabelung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß bauseitige Maßnahmen nicht als Bestandteil eines Großgerätes mit HBFG-Mitteln gefördert werden können.

Weitere bibliotheksspezifische Anforderungen betreffen Datenschutzvorkehrungen, die durch geeignete Sicherungsvorrichtungen und Schutzmaßnahmen bei allen bibliothekarischen Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu gewährleisten sind. Diese grundsätzliche Anforderung kann z.T. durch organisatorische Maßnahmen (Vergabe von User-ID / Password, eingeschränkte Zugangsrechte für bestimmte Datenbestände, Hackerschutz etc.), z.T. durch eine entsprechende physische und/oder logische Netzstrukturierung erfüllt werden.

Um sowohl die datenschutzrechtlichen Bedingungen beim Betrieb von Bibliothekssystemen einhalten zu können als auch die unterschiedlichen Rechte der Benutzer darstellen zu können, wird die Installation eines Firewalls empfohlen. Darüber hinaus können moderne Firewallsysteme auch zur Überprüfung von Inhalten genutzt werden, um die Bibliotheken gegen Viren und anderen Befall zu schützen.

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5. Literaturhinweise

(1) Deutsche Forschungsgemeinschaft/Bibliotheksausschuß. Unterausschuß für Datenverarbeitung: Empfehlungen zum Aufbau regionaler Verbundsysteme und zur Einrichtung regionaler Bibliothekszentren; in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 27 (1980), S. 189-204.

(2) Deutsche Forschungsgemeinschaft/Bibliotheksausschuß: Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verbundsysteme unter Einbeziehung lokaler Netze; in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 33 (1986), S. 204-215.

(3) Deutsche Forschungsgemeinschaft/Unterausschuß des Bibliotheksausschusses für Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken: Vorschläge zur Weiterentwicklung EDV-gestützter Bibliotheksdienstleistungen durch Integration von dezentralen und zentralen Systemen auf der Basis gemeinsamer Standards; in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 38 (1991), S. 317-350, und in: EDV-gestützte Bibliotheksdienstleistungen (dbi-materialien; 110).- Berlin 1991, S. 5-48.

(4) Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bibliothekswesen: Bibliotheks- und Informationstechnik - Empfehlungen zum Aufbau von lokalen Bibliothekssystemen; in: EDV-gestützte Bibliotheksdienstleistungen (dbi-materialien, 10).-Berlin 1991, S. 49-109.

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Anlage 1: Funktions- und Preisrahmen für Arbeitsplatzrechner und Server

(Stand April 1998)

Die rasch voranschreitende Entwicklung hinsichtlich Leistungssteigerung und Kapazitätserweiterung im Hardwarebereich wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen. Daher wird auf die Auflistung technischer Spezifikationen verzichtet. Jeweils aktuelle Angaben zu Funktionsanforderungen und Preisrahmen sind dem WWW-Server der Deutschen Forschungsgemeinschaft unter der URL

· http://www.dfg-bonn.de/foerder/biblio/heidelberg/ahlb.html

zu entnehmen.

Für einen dem Stand der aktuellen Technik entsprechenden Standardarbeitsplatz mit standardmäßigen Anforderungen an multifunktionale Nutzung, (bibliothekarische Klientfunktionalität, WWW-Browser, Textverarbeitung, Bürokommunikation) sollte nach derzeitigem Stand ein Preisrahmen von

· DM 3.500,-- (Rechnertyp I)

vorgesehen werden.

Für Hochleistungsmaschinen, die als Server und für Arbeitsplätze mit hohen Anforderungen an multifunktionale Nutzung (z.B. Multimedia-Arbeitsplatz) erforderlich sind, sollte ein Preisrahmen von

· DM 7.000,-- (Rechnertyp II)

vorgesehen werden.

Darüber hinausgehende Anforderungen (z.B. behindertengerechter Arbeitsplatz) sind besonders zu begründen (Rechnertyp III). Aufgrund hoher Betriebskosten von Einzelarbeitsplatzdruckern wird empfohlen bei hoher Druckerdichte netzwerkfähige Drucker einzusetzen.

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Anlage 2: Standards und Normen zu den einzelnen Funktionsmodulen

· DIN 31628-1983, Stufe 2 als Norm für den bibliographischen bzw. IBM 850,1 Zeichensatz (7- bzw. 8-Bit-Code);

· Dublin Core

· EDIFACT für die Übermittlung von Benutzer- und Rechnungsdaten;

· EU-Richtlinie Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen

· GEDI-Standardentwurf zur Übertragung von Dokumenten in Datennetzen;

· HTML

· HTTP

· ISBD für die Anzeige bibliographischer Daten;

· ISO (ILL) /Z39.50 als technisches Protokoll für Item Order -Schnittstellen (z.B. zur Fernleihe / Dokumentlieferung);

· ISO (SR) /Z39.50 als technisches Protokoll für Rechercheschnittstellen (zu den Funktionsmodulen Katalogisierung, Erwerbung, Informationsvermittlung)

· MAB als bibliographisches Datenformat bei der Kommunikation über externe und interne Schnittstellen;

· UNIMARC

· USMARC

· Nationaler bzw. internationaler Fernleihschein.

· Portable Document Format (PDF)

· RAK-WB als Regelwerk für die bibliographische Formalkatalogisierung;

· RSWK als Regelwerk für die Sacherschließung;

· UNICODE (16-Bit-Code) für bibliographische Zeichensätze nichtlateinischer Schriftzeichen;

· Resource Description Framework

Zeichensatz

Die Forderung nach einer Zeichendarstellung mit standardisiertem Zeichensatz ist zur Zeit nicht erfüllbar, weil es ‘den' für bibliothekarisch-bibliographische Zwecke standardisierten Zeichensatz nicht gibt und DIN 31628, Stufe 2 nur den Zeichenvorrat von 128 Zeichen, nicht jedoch die Zeichenverschlüsselung normt.

Das MAB-Format verwendet folgende Zeichensätze:

· Zeichensatztabelle 850 für Transport auf Disketten, zur Erfassung von Datenbeständen mit nicht-lateinischen Schriftzeichen sollten standardisierte 16-Bit-Zeichensätze (z.B. der 16-Bit-Code nach ISO 10646) eingesetzt werden.

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Anlage 3 Finanzierung informationstechnischer Ausstattungen für Hochschulbibliotheken im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG)

Die Anlage enthält die einschlägigen Bestimmungen der Anmeldung für Großgeräte im Rahmen des HBFG (Stand: April 1998).

1.HBFG-Verfahren

Nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Ausbau und Neubau von Hochschulen", dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG), gehören zum Ausbau und Neubau von Hochschulen auch die Ausgaben für die Beschaffung "der gesondert im Rahmenplan ausgewiesenen Großgeräte für Ausbildung und Forschung, wenn die Kosten für das einzelne Gerät einschließlich Zubehör die HBFG-Bagatellgrenze (12)übersteigen" (§3 Nr.4 HBFG).

Soweit bei der Ersteinrichtung oder bei den Baukosten als betriebliche Einbauten (DIN 276, Nr.3.4) gemäß § 3 Nr.3 HBFG die Kosten für einzelne Geräte einschließlich Zubehör die HBFG-Bagatellgrenze übersteigen, werden diese Geräte in gleicher Weise angemeldet und geprüft.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Bund und das jeweilige Sitzland auf Empfehlung des Wissenschaftsrates. Der Wissenschaftsrat stützt seine Empfehlungen auf eine Beurteilung durch die DFG; diese richtet sich nach den Grundsätzen für die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat bei der Beurteilung von Anmeldungen der Länder für Großgeräte vom 16. November 1973.

Die DFG prüft die Anmeldungen nach wissenschaftlichen und technischen Gesichtspunkten; sie unterrichtet den Wissenschaftsrat nach Abschluß der Prüfung von deren Ergebnis.

Der Wissenschaftsrat verabschiedet auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Beschaffung der Großgeräte; er empfiehlt kein Beschaffungsvorhaben zur Aufnahme in den Rahmenplan, das von der DFG als nicht förderungswürdig angesehen wird; er kann die Aufnahme positiv beurteilter Beschaffungsvorhaben jedoch aus wissenschaftspolitischen Gründen ablehnen.

Die DFG nimmt zu Großgeräten, die bereits vor der Anmeldung beim Wissenschaftsrat vom jeweiligen Antragsteller beschafft worden sind, nicht gutachterlich Stellung.

2. Mindestanforderungen an die beantragte DV-Ausstattung im Rahmen des HBFG- Verfahrens nach dem Beschluß des Planungsausschusses für den Hochschulbau vom 1. März 1998(13)

Großgeräte im Sinne des HBFG müssen für Ausbildung und/oder Forschung in Verantwortung der Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen bestimmt sein - sofern diese in die Anlage gemäß § 4 HBFG aufgenommen sind. Dieser Zweckbestimmung können sie entweder unmittelbar oder mittelbar dienen. Als Großgeräte für Ausbildung und Forschung sind deshalb u.a. auch anzusehen:

· Geräte, die für Aufgaben der Hochschulverwaltung oder für Hochschulbibliotheken bestimmt sind.

· ...

Als Großgerät im Sinne des HBFG ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör zu verstehen, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bilden. Die Software gilt als Bestandteil bzw. als Zubehör (bei der Beschaffung des Grundgeräts miterworbenes Betriebssystem bzw. zum Verwendungszweck gehörende kommerzielle und fachrichtungsspezifische Applikationssoftware; keine nachfolgenden Updates).

Zwischen dem Grundgerät und dem (einschließlich Software) Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und meßtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.

Als Großgeräte gelten auch Rechnersysteme für Rechenzentren, Hochschulbibliotheken, Hochschulverwaltungen und Hochschulkliniken.

Kosten für Baumaßnahmen, Einbau- und Installationskosten sowie Kosten für Möbel werden nicht mitfinanziert. Unter den Installationskosten sind sämtliche Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen jedweder Art (Elektro, Gas, Wasser u.ä.m.) zu verstehen. Die Verkabelung zwischen einzelnen Geräten bzw. Geräteteilen dagegen bleibt mitfinanzierungsfähig.

Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einer Großgeräte-Beschaffung (z.B.Einbaukosten / Installationskosten oder Baukosten für die Errichtung von bisher nicht vorhandenen Räumen für die Aufstellung des Gerätes) können nur als selbständige Bauvorhaben nach § 3 Abs. 1 Nr.3 HBFG angemeldet werden, falls die Baukosten des Vorhabens die Kostengrenze von 3 Mio. DM überschreiten.

Weiterhin nicht mitfinanziert werden Schulungskosten, es sei denn, sie sind erforderlich, um die Hauptverantwortlichen in den Umgang mit dem Gerät einzuführen.

Hinsichtlich von Großgerätekomponenten sind grundsätzlich 2 Falltypen zu unterscheiden:

1 . Wird der stufenweise Aus- oder Aufbau eines Geräts empfohlen, so können alle weiteren Baustufen unabhängig von der Höhe der beanspruchten Mittel und des Zeitpunkts, zu dem sie beantragt werden, in den Rahmenplan aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist die zustimmende Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft. In diesem Fall müssen alle weiteren Baustufen zusammen mit dem Grundgerät eine Funktionseinheit bilden.

2 . Handelt es sich um den weiteren Ausbau eines Gerätes, der noch nicht Gegenstand einer früheren Empfehlung war, so kann eine zusätzliche Gerätekomponente nur innerhalb von drei Jahren seit Aufnahme des Grundgeräts in den Rahmenplan (Datum der Wissenschaftsrats-Empfehlung) nachgemeldet werden, auch wenn deren Kosten unterhalb der Bagatellgrenzen bleiben (Komponentenbeschaffung). Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß die nachgemeldete Gerätekomponente mit dem bereits empfohlenen Großgerät eine Funktionseinheit bildet. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu prüfen.

Bei Rechnersystemen ist die Mitfinanzierung von Komponentenbeschaffungen im Sinne des Falltyps 2 laut Beschluß des Planungsausschusses vom 1. März 1998 allerdings ausgeschlossen.

3. Angaben zur beantragten informationstechnischen Ausstattung lokaler Bibliothekssysteme

Für das Mengengerüst sind die Angaben der jeweils aktuellen Ausgabe der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) zugrunde zu legen. Abweichungen von der DBS sind zu begründen.

Um Einsatzkonzept und lokalen Kontext der vorgesehenen Systemausstattung näher zu konkretisieren, sind die entsprechenden Angaben dem HBFG-Antrag in folgender Weise beizufügen:

Muster für Beiblatt 4 (Literaturversorgung) zu Nr. 2.2 des Anmeldebogens für Großgeräte. (Für jede der unter 2.4 und 2.7 genannten Hochschuleinrichtungen sind Beiblätter nach diesem Schema anzufertigen und der Anmeldung beizufügen.)

1.1 Allgemeine Angaben zum Typ und zum Aufgabenspektrum der Bibliothek bzw. der bibliothekarischen Dienstleistungseinrichtung.

1.2 Angaben zum Dienstleistungsprofil und zum Bibliotheksbestand (Monographien, Zeitschriften, jährlicher Zugang, laufend gehaltene Zeitschriften, Sonderbestände, Aufstellung und Darbietung des Bestandes).

1.3 Angaben zur Formal- und Sacherschließung der Bestände (Art, Anzahl und Umfang der Kataloge, Anzahl der konventionellen und maschinenlesbaren Katalogisate, Altbestandskonversion, jährlicher Katalogzuwachs, Formal- und Sacherschließungsregelwerke, Dokumentationsdienste).

1.4 Angaben zur Benutzung (Benutzerzahl, Benutzerkreis, jährliche Ausleihzahlen für Orts- und Fernleihe, Auskunfts- und Informationsvermittlungsdienste, Lesesaalnutzung).

2. Einsatzkonzept für das angemeldete Großgerät.

2.1 Darstellung des bibliothekarischen Dienstleistungskonzepts: welche Dienste (Online-Publikumskatalog, Ausleihe, Fernleihe und Dokumentlieferung, Bereitstellung digitaler Medien, Katalogisierung, Erwerbung, Bibliotheks-Management-System) sollen in welcher Weise mit dem Gerät erbracht werden? Wie werden die bibliothekarisch-funktionalen Schnittstellen zwischen den Diensten realisiert? Welche Geräte werden zur Erfüllung anderer bibliothekarischer Dienstleistungen bereits eingesetzt? Sind die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den regionalen und überregionalen Verbunddatenbanken erfüllt (ab wann besteht Verbundanschluß bzw. Anschluß an VK und ZDB, mit welchen Teilnahmeverfahren)?

2.2 Darstellung des EDV-technischen Systemkonzepts (Hardware, Software, Systemarchitektur, Vernetzung, Datensicherung und Datensicherheit, Schnittstellen, Standards und Normen).

3.1 Begründung der Notwendigkeit der Beschaffung der angemeldeten Geräte bezüglich der vorgesehenen Leistungsklasse sowie der Ausstattung mit Zubehör (z.B. Überlastung oder Überalterung vorhandener Geräte, Weiterverwendung vorhandener Geräte, vorliegendes Mengengerüst bzw. Zuwachsrate bei den zu bearbeitenden Mengen, erforderliche Gerätekonfiguration je Arbeitsplatz, Anzahl der auszustattenden Arbeitsplätze, besondere räumliche Bedingungen, Konfigurationsskizze).

3.2 Bereits vorhandene Geräteausstattung aus Mitteln des Unterhaltsträgers bzw. Fördermitteln der DFG oder von anderer Seite.

4. Angabe der Betreuer, unter deren Aufsicht das Gerät eingesetzt werden soll: Name: Abteilung: Dienststellung: Unterschrift des für die Angaben in diesem Beiblatt Verantwortlichen (Name, Datum, Dienstanschrift, Telefon-Nr., einschl. Vorwahl).

(1) vgl. u. Anlage 3. Der Beschluß des Planungsauschusses liegt auf dem WWW-Server der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf (http://www.dfg-bonn.de/foerder/hbfg/kapitel2.html).

(2) Zu Großgerätekomponenten und Bagatellgrenzen des HBFG vgl. a. Anlage 3.

(3) vgl. hierzu Abschnit 3.3.

(4) wird in einem Abschnitt nicht zwischen Basisanforderungen und erweiterten Anforderungen unterschieden, so sind die aufgeführten Punkte als Basisanforderungen zu verstehen.

(5) Diese Form der Bereitstellung unterscheidet sich im Grundsatz nicht von der herkömmlichen Ausleihe oder Dokumentlieferung.

(6) Digitale Medien, die im lokalen Opac nachgewiesen werden, sind damit auch ohne in jedem Fall vor Ort physisch gespeichert zu sein, Teil des "Bestandes" der Bibliothek. Dies verlangt seitens der Bibliothek eine Qualitätsselektion im Sinne ihrer "Erwerbungskriterien" sowie die Sicherung eines verläßlichen Zugriffs unter definierten Bedingungen.

(7) Sekundär- oder Metainformationen sollten nur dann katalogmäßig erfaßt werden, wenn sie ihrem Charakter nach mit Bibliographien oder Fachinformationsdatenbanken vergleichbar sind. Die im Internet weit verbreiteten Sammlungen von Hypertext-Verknüpfungen sind dies in der Regel nicht.

(8) vgl. Abschnitt 3.1.5

(9) s. Anlage 1.

(10) s. Anlage 1.

(11) s. Anlage 1.

(12) Aufgrund der HBFG-Novelle vom 20. August 1996 beträgt die Bagatellgrenze für Großgeräte an Universitäten 250 TDM, an anderen Hochschulen 150 TDM.

(13) Der Beschluß des Planungsausschusses vom 1. März 1998 liegt auf dem WWW-Server der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf (http://www.dfg-bonn.de/foerder/hbfg/kapitel2.html).



                                   
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(webmaster@dfg.de)



Letzte Änderung: Thu, 26 Nov 1998 08:56:19 GMT