88. Bibliothekartag - Kurzreferate
Themenkreis VIII: Urheberrecht im digitalen Zeitalter
(unter Mitwirkung der DBI-Rechtskommission und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels)
Mittwoch, 3.6.98, 14.00 - 18.00, HS IV
Erfordernisse für einen wirkungsvollen Schutz geistiger Schöpfungen im elektronischen Bereich
Dr. Wulf D. von Lucius, Stuttgart
Fünf Konzepte für den Urheberrechtsschutz für elektronische Anbietungsformen, insbesondere im Internet, werden erörtert:
- Das Urheberrecht im elektronischen Bereich ist als organische Fortentwicklung des klassischen Urheberrechts zu gestalten, das schließt bestimmte Anpassungen
(Einschränkung der bisher geltenden Ausnahmebereiche) sowie Ergänzungen (Datenbankschutz) ein.
- Jeder Fortschritt in der Verbesserung und Ausweitung des Urheberschutzes hat historisch nachweisbar zu wesentlicher Intensivierung von Schaffung und Nutzung
entsprechender Schöpfungen geführt. Diese weitere Stärkung des Urheberrechts muß daher auch Leitlinie in der Zukunft bleiben: Parolen von der
Obsoleszenz des Urheberrechts im Netz sind nichts als schlecht begründete einseitige Industrieinteressen.
- Für nichtphysische Produkte ist das Konzept der Erschöpfung der Rechte hinfällig.
- Da für nichtphysische Produkte keine Grenzen existieren, wird der Gedanke der Inländerbehandlung, wie er bisher die internationalen Verträge bestimmt,
in Frage gestellt und ausgehöhlt. Notwendig ist – zumindest in praktischer Hinsicht – eine Annäherung des angelsächsischen Copyright-Konzepts mit dem
kontinentalen droît d'auteur Prinzip.
- Elektronische Nutzungen erfordern neue Vertriebs- und Vertragsformen, insbesondere differenzierte Lizenzierungskonzepte. Hier können die
Verwertungsgesellschaften eine entscheidende Rolle in der zukünftigen Vermarktung spielen, wenn sie neben die bisherige durch Gesetz obligatorische kollektive
Verwaltung ein zweites Arbeitsgebiet der zentralen Verwaltung auf Basis von Mandatsverträgen mit den Rechteinhabern (und daher individuell fortgesetzten Marktpreisen)
stellen. Gerade die Verwertungsgesellschaften können dem one-stop-shop-Gedanken am leichtesten gerecht werden.
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Helmut Schilling, SeB