XXII.
Beginen, Begarden und Terziaren im 14. und 15. Jahrhundert
Das Beispiel des Basler
Beginenstreits
(1400/04-1411)*
Im
Jahre 1411 sind in Basel die letzten Konvente jener Frauen und Männer
aufgehoben worden, die, sei es ohne feste Regel unter dem Namen Beginen und
Begarden oder auch Begutten und Lollarden, sei es unter der Drittordensregel
besonders des hl. Franz ein Leben in Armut und Keuschheit geführt hatten[1].
(404) Vorausgegangen waren jahrelange erbitterte Auseinandersetzungen
zwischen dem Bischof, dem Pfarrklerus und den Dominikanern auf der einen, den
Franziskanern als den Protektoren der Beginen und der ihnen aufs engste
verbundenen Terziaren auf der anderen Seite. Wortführer der beiden Lager waren
der Basler Bischof Humbert von Neuenburg (Neuchâtel), der als Bußprediger
bekannte und vielfach - selbst im eigenen Orden - verhaßte Dominikaner Johannes
Mulberg sowie der Rektor der Domschule Johannes Pastoris; ihnen gegenüber
standen der Lektor des Basler Franziskanerkonvents Rudolf Buchsmann und der
Ordensprovinzial der oberdeutschen Minoritenprovinz Johannes Leonis. Entzündet
hatte sich der Streit an einer öffentlichen Disputation - angeblich aus der
Zeit um Allerheiligen 1400, vielleicht aber auch erst 1404 - in welcher der
Franziskanerlektor Rudolf Buchsmann die Auffassung vertreten hatte, daß die
hingebungsvolle Umarmung der Bettelarmut ein heilsfördernder Zustand im Sinne
des Evangeliums sei[2]. Dagegen
nahm der Dominikaner Johannes (405) Mulberg am 25. Juni 1405 im Chor des
Münsters vor dem gesamten Basler Klerus öffentlich Stellung[3]:
Er trat dafür ein, daß sich nur die vier Mendikantenorden vom Bettel nähren
dürften und außer den wahrhaft Bedürftigen nur der Klerus das biblisch
verbriefte Recht besäße, auf Kosten der Gemeinschaft ohne eigener Hände Arbeit
zu leben. Das aber gelte nicht für Beginen, Begarden und Terziaren, die zwar
einen bestimmten, päpstlich oder bischöflich approbierten Modus vivendi
besäßen, aber doch nur Laien seien und als solche selbst für ihren
Lebensunterhalt zu sorgen hätten. Zu Unrecht würden sich diese Leute
ordensgleich gebärden, namentlich in ihrer gleichförmigen kuttenartigen
Gewandung und in ihrem angemaßten Recht, unter Übergehung des für sie
zuständigen Ortspfarrers von ihren selbstgewählten Oberen Buße und Absolution
zu empfangen und sich in die geistliche Obhut der Franziskaner zu begeben.
Dabei sei der Beginen- und Begardenstand seit dem Vienneser Konzil ver(406)boten,
und unter dieses Verdikt fielen auch die Terziaren, die in ihrer Lebensweise
von den kirchenrechtlich verworfenen Beginen nicht zu unterscheiden wären; und
ipso facto exkommuniziert seien folglich auch die Franziskaner, die mit ihnen
unter einer Decke steckten.
In
dieser Stellungnahme Mulbergs, deren Wohlbegründetheit er sich gutachterlich
von Professoren der Heidelberger Universität hatte bestätigen lassen[4],
spiegelt sich in nuce die gesamte Problematik der semireligiosen Lebensweise,
wie sie im Laufe des 14. Jahrhunderts ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war und
wie sie noch bis weit ins 15. Jahrhundert hinein diskutiert wurde. Der von
1400/04 bis 1411 währende Basler Beginenstreit ist nur eines von vielen
Beispielen, wo der Streit um diese Lebensweise zur Erschütterung der
öffentlichen Ordnung insbesondere in den Städten geführt hat[5].
Der Basler Beginenstreit ist jedoch der weitaus am besten dokumentierte Fall,
zudem derjenige, an dem die Gegensätze am leidenschaftlichsten
aufeinanderprallten und deshalb am deutlichsten zutage traten. Aus diesem
Grunde und weil trotz Quellenreichtums die Behandlung in der Literatur
unzulänglich blieb, überdies eine Reihe lange Zeit unbekannt gewesener
Dokumente in die bisherigen Untersuchungen noch keinen Eingang gefunden hat[6],
sei auf diesen Streit näher eingegangen und an ihm die Problematik der
beginalen Lebensweise in der Welt des Spätmittelalters im allgemeinen
aufgezeigt.
Die
Problematik läßt sich am besten verdeutlichen, wenn man die Institutionen und
Personengruppen betrachtet, die an diesem Streit beteiligt waren. Die
Hauptantagonisten waren Kuratklerus und Bettelorden, namentlich die
Franziskaner. Auf den ersten Blick untypisch erscheint in Basel die Rolle der
Dominikaner, die gemeinhin im Lager der Bettelorden zu finden waren. Man wird
zunächst in der Person des für die Reform der Kirche, vor allem auch des
eigenen (407) Ordens kämpfenden Johannes Mulberg die Ursache dieses
atypischen Verhaltens suchen dürfen; aber er repräsentiert auch eine bestimmte
Richtung innerhalb seines Ordens, und für sie ist sein Lebensweg Symbol[7].
Die Reform des Dominikanerordens ist seit dem Ende des 14. Jahrhunderts vom
Ordensgeneral Raimund von Capua energisch betrieben worden, konnte aber erst im
zweiten Drittel des 15. Jahrhunderts allgemein durchgesetzt werden[8].
Raimunds Parteigänger Mulberg hatte schon 1395 sein Prioramt in Würzburg
infolge des Widerstands des dortigen Konvents aufgeben müssen; in seiner
Heimatstadt Basel brachte er im Beginenstreit den Konvent[9]
zunächst auf seine Seite, aber auch nicht für lange: Als seine Bußpredigten
nach der Vernichtung des Basler Beginenwesens 1411 den bis dahin mit ihm
verbündet gewesenen Stadtbasler Klerus gegen ihn aufbrachten, bot ihm der
Konvent keine Rückenstütze. Mulberg wurde aus Basel verbannt, starb 1414 fern
von seinen Ordensbrüdern und liegt im Zisterzienserkloster Maulbronn begraben.
So bezeichnet seine und des Basler Konvents Stellung im Beginenstreit nicht
mehr als eine temporär eingenommene extreme Position der Reformrichtung
innerhalb des Dominikanerordens, eine Position, die der seit 1429 in Basel als
Prior wirkende Johannes Nider (+1438) auch theoretisch revidierte, als er sich
in seinem zwischen 1434 und 1438 entstandenen, für die Beginenproblematik
fundamentalen und zu seiner Zeit weitverbreiteten, von der Forschung aber so
gut wie unbeachtet gelassenen Traktat De saecularium religionibus nicht nur für
die Unantastbarkeit der unter Terziarenregel lebenden Männer und Frauen,
sondern auch für die Zulässigkeit von nichtregulierten Beginen- und
Begarden-Konventen aussprach[10].
Daß der Reformanhänger Nider, der seinem Ordensbruder im übrigen ein rühmendes
literarisches Gedächtnis bewahrte[11],
den Thesen Mulbergs eine (408) glatte Absage erteilt hat, ist Ausdruck
für die Abklärung der innerdominikanischen Reformdiskussion nach mehr als einem
halben Jahrhundert heftiger Auseinandersetzungen.
Niders
Stellungnahme im Streit der Meinungen um den Beginenstatus ist auch eine
Rückkehr zur traditionellen Haltung des Dominikanerordens zum Beginenproblem.
Herbert Grundmann hat nachdrücklich auf die hervorragende Rolle hingewiesen,
die die Dominikaner nach den um die Wende des 12./13. Jahrhunderts zu
datierenden Anfängen des Beginenwesens im Laufe des 13. und beginnenden 14.
Jahrhunderts namentlich im Nieder- und Oberrheingebiet gespielt hatten[12].
Die Beziehungen zwischen Einzelbeginen und Beginenkonventen und den
Dominikanern rissen auch dann nicht ab, als nach den Beschlüssen des Konzils
von Vienne 1311/12, die die Aufhebung des Beginenstandes insgesamt vorsahen,
sich die plötzlich verfemten Frauen- und Männergemeinschaften überwiegend unter
das Protektorat der Franziskaner und deren Drittordensregel begeben hatten.
Damit war freilich das Beginenproblem im 14. und 15. Jahrhundert primär ein
Problem des Franziskanerordens geworden und wurde abhängig von dessen
Verhältnis zu seiner kirchlichen wie laikalen Umwelt. Dieses Verhältnis war
alles andere als ungetrübt. Spannungen ergaben sich vor allem auf drei
Sektoren:
(1)
Zum einen rivalisierten die Franziskaner mit dem Kuratklerus um die cura
animarum[13]. Der Streit
hierum datiert noch ins 13. Jahrhundert, fand in Bonifaz' VIII. Bulle
"Super cathedram" im Jahre 1300 eine vorläufige Klärung[14]
und wurde kanonisch-rechtlich dann nach dem Zwischenspiel einer Revokation der
Bulle durch Benedikt XI.[15]
durch Übernahme der Bestimmungen von "Super cathedram" in die
Konstitutionen des Vienneser Konzils endgültig entschieden[16].
Es wurde vorgesehen, daß die Seelsorgekontrolle in den Händen des Ortsbischofs
blieb, indem dieser geistliche Rechte wie Beichthören und Absolutionserteilen
einzelnen Ordensgeistlichen ad personam zugestehen konnte (aber nicht mußte),
und daß die mit der Sorge um das Seelenheil Verstorbener verbundenen
Geldeinkünfte - wie Sepulturgebühren, Totengedächtnisse, testamentarische
Verfügungen - zu einem Viertel auch dann an den Kuratklerus abgeführt werden
mußten, wenn die geistlichen Leistungen aus(409)schließlich von den
Bettelorden, d.h. vor allem den Franziskanern, erbracht wurden. Die kanonische
Entscheidung des Konzils von Vienne war freilich nicht der Endpunkt der
Auseinandersetzungen zwischen Kuratklerus und Mendikantenorden, eher deren
erneuter Auftakt: Die Kette erbitterter Kämpfe reißt während des ganzen 14.
Jahrhunderts und auch noch im 15. Jahrhundert nicht ab. Ich nenne nur die
Prager Ereignisse des Jahres 1334, als man sogar mit Knüppeln aufeinander
einschlug[17], und den
wiederholt (1345, 1372, 1442) aufflammenden Mendikantenstreit in der Meißener
Diözese, zu dem es umfängliche, offenbar noch gar nicht untersuchte Materialien
gibt[18].
Auch in Basel kam es wiederholt, zuletzt 1408, zu prozessualen
Auseinandersetzungen dieser Art[19].
Wie tief der Graben zwischen Kuratklerus und Bettelorden Mitte des 14.
Jahrhunderts war, zeigt Konrads von Megenberg 1364/65 entstandene, leider
bisher ungedruckt gebliebene Schrift Lacrima ecclesiae, in der er kurzerhand
die Aufhebung aller Bettelorden und ihre Eingliederung in einen der älteren
Orden forderte[20].
(2)
Das zweite Spannungsfeld zwischen dem Franziskanerorden, den mit ihm
verbundenen Frauen und Männern und ihrer Umwelt ergab sich im sozialen Bereich.
Standen unter dominikanischer Obhut überwiegend Konvente mit gutsituierten
Insassen, deren Vermögensverhältnisse so geregelt waren, daß sie finanziell
niemandem zur Last fielen, und die ihrer Herkunft nach eng mit den städtischen
Ober- und Mittelschichten verbunden waren, so versammelten sich in den
Konventen der dritten Franziskus-Regel meistens Frauen und Männer (410) niederen
Standes[21],
in Basel zudem überwiegend vom flachen Lande, ohne familiären Rückhalt in der
städtischen Gesellschaft[22].
Diese Frauen und Männer mußten Dienstleistungen erbringen, um zu leben -
Beispiele sind Krankenpflege, Totendienst -, befördert durch das Armutsethos
der Franziskaner lebten diese Menschen aber auch zum guten Teil vom Bettel.
Damit wurden sie in doppelter Hinsicht zum Ärgernis: Der Bettel führte zur
vagierenden Lebensweise, welcher ipso facto etwas Unkontrolliertes und damit
Anstößiges anhaftete. Sie führte sodann in der auf Leistung gegründeten
städtischen Welt mit ihrem Arbeitsethos zum Vorwurf des Schmarotzertums: Validi
mendicantes[23], körperlich
gesunde Bettler zu sein, wurde im Basler Beginenstreit zum Hauptvorwurf
gegenüber Beginen, Begarden und Terziaren; Felix Hemmerlins 1438 geschriebener,
in Handschriften und Drucken weit verbreiteter Traktat Contra validos
mendicantes verewigte dieses Bild[24].
(3)
Soweit Beginen in Basel nicht von Dienstleistungen und vom Bettel lebten,
finanzierten sie ihre Lebensweise in einer Form, die ihrer moralischen
Reputation ebenso abträglich sein mußte wie sie ihr Wohl und Wehe unauflöslich
mit dem Geschick des Franziskanerkonvents in der Stadt verband. Bernhard
Neidiger hat zeigen können, daß die Basler Franziskaner in dem für den
konventualen Zweig des Ordens typischen Dilemma, Armut zu predigen und mit
Reichtümern überhäuft zu werden, den Ausweg gefunden hatten, ihr Vermögen
weitgehend mittels der ihnen affiliierten beginalen Terziarenkonvente,
insbesondere durch deren Regelmeisterin, verwalten zu lassen[25].
Die Attacke auf die franziskanischen Beginenkonvente zielte daher mittelbar auf
die Franziskaner selbst, zwang sie , die ihnen verfügbare Finanzmasse auch im
eigenen Namen zu verwalten und damit bezüglich ihres Armutsideals zum
Offenbarungseid[26]. (411)
Damit
wären die am meisten ins Blickfeld tretenden Gruppen der am Basler
Beginenstreit Beteiligten beschrieben: Der Kuratklerus mit dem Bischof an der
Spitze, der Dominikaner- und der Franziskanerorden. Aber es gibt noch andere:
Den Iudex et conservator iurium et privilegiorum der oberdeutschen
Franziskaner, die päpstliche Kurie und nicht zuletzt die Stadt Basel sowie die
vom habsburgischen Landesherrn eingesetzten oder mit ihm politisch verbundenen
adligen Herrschaftsträger. Zunächst zum Conservator apostolicus, einer in den
ersten Dezennien des 13. Jahrhunderts von der päpstlichen Kurie geschaffenen
Institution, die dazu bestimmt war, mögliche Verletzungen von Rechten
bestimmter Personengruppen wirksam und rasch kraft Vollmacht päpstlicher Gewalt
zu unterbinden und deren Entwicklung rechtsgeschichtlich mit der päpstlichen
Delegationsgerichtsbarkeit im Zusammenhang steht[27].
Wie sie im Konfliktfall funktionierte, zeigt das Basler Beispiel: Zu Beginn des
Jahres 1405 setzten Angriffe auf die Beginen und Begarden der Stadt ein,
zunächst vorgetragen von dem Prior des Augustiner-Eremiten-Ordens, dann - in der
Fastenzeit - gefolgt von Predigten des Johannes Mulberg[28],
die in dessen gleichermaßen gegen den Beginenstatus wie das mendikantische
Armutsethos gerichteter Attacke vom 25. Juni 1405 im Chor des Basler Münsters
gipfelten[29]. Daraufhin
scheint es zu einer Inquisition unter den Beginen Basels gekommen zu sein, von
deren Verhörsprotokollen Fragmente zutage getreten sind[30].
In Konsequenz der hierbei ans Licht gekommenen Fakten, die die enge (412)
Verbindung der Basler Beginen mit den Franziskanern, namentlich mit deren
Lektor Rudolf Buchsmann belegten, zog Bischof Humbert die nötigen
disziplinarischen Schlüsse: In vier kurz aufeinanderfolgenden `Prozessen' - der
erste vom 21. August 1405 - erklärte er alle Beginen und Begarden seiner
Diözese, aber auch alle Terziaren, die sich in diesem Status befänden, für
exkommuniziert und ihre Konvente samt deren Vermögen für konfisziert, wenn sie
sich nicht ihm, dem Bischof, und seiner Strafgewalt unterwürfen[31].
Die den Dominikanern unterstehenden Konvente sowie die noch vorhandenen nicht
ordensgebundenen Beginensamnungen[32]
lösten sich daraufhin auf und ihre Konvente gingen in städtischen Besitz über[33].
Anders die den Franziskanern affiliierten Konvente: Der oberdeutsche Provinzial
der Franziskaner, Johannes Leonis, hatte sich auf die Angriffe Mulbergs hin,
noch bevor Bischof Humbert prozessual tätig geworden war, im Namen seiner
Terziaren-Schützlinge hilfesuchend an den zuständigen Konservator ihrer Rechte,
den Konstanzer Bischof Marquard von Randeck gewandt, um von ihm ein Mandat zu
erwirken, das Johannes Mulberg und dem Basler Kuratklerus jeglichen Angriff auf
die Terziaren verbieten und den ersteren zur Verantwortung nach Konstanz
vorladen sollte. Marquard befand sich in einer schwierigen Lage, denn als
Diözesanbischof hatte er mit denselben Problemen zu kämpfen wie sein Basler
Amtskollege und schlug sich seit dem Januar 1405 mit Reibereien zwischen seinem
Kuratklerus und eben jenem Personenkreis herum[34],
der ihn nun in seiner Eigenschaft als Konservator um Hilfe bat. Pflichtgemäß
kam er jedoch dem Ersuchen des Franziskanerprovinzials nach und zitierte
Johannes Mulberg mit Schreiben vom 1. August 1405 für den 25. August zur
Verantwortung nach (413) Konstanz[35].
Zum festgesetzten Termin erschien allerdings nur Johannes Leonis, dem der
Bischof sichtlich erleichtert mitteilte, ihm sei bekannt geworden, Johannes
Mulberg und die Basler Antiterziaren-Fronde hätten an den Heiligen Stuhl
appelliert und die Sache werde in Rom entschieden[36].
Für seine eigene Diözese sah er sich schon im November 1405 zu einer überaus
zweideutigen Entscheidung veranlaßt: Den Beginenstatus und alles diesem ähnlich
Sehende verbot er rundweg, und die Terziaren versprach er nur zu dulden,
solange päpstlicherseits nichts anderes entschieden werde[37]
- ein deutlicher Hinweis auf den Kurienprozeß im Basler Beginenstreit, dem man
in Konstanz grundsätzliche Bedeutung beimaß. Der Konstanzer Bischof war, um
unnötige Spannungen zu vermeiden, freilich klug genug, die Ausführung seiner
Entscheidung in die Hände des Konstanzer Franziskanerlektors Johannes
Schönbentz zu legen, der Maßnahmen traf, die die Wünsche des Kuratklerus
befriedigen konnten und den Terziaren doch das Existenzminimum sicherten[38].
Doch so salomonisch Marquard urteilte[39]
- sein Verhalten zeigt, wie eng begrenzt (414) sein Handlungsspielraum
im Interessenkonflikt zwischen der Wahrung der Mendikantenrechte und der
Wahrnehmung seiner bischöflichen Obliegenheiten war.
Ähnlich
widersprüchlich ging es an der Kurie zu, denn dem Prozeß war ein langes und für
die Prozeßbeteiligten kostspieliges Leben beschieden, worüber die Finanzquellen
namentlich des Basler Bischofs zu versiegen drohten. Es ist mehr als eine
Arabeske, daß es die Geldknappheit war, die Humbert von Neuenburg nach der im
Jahr 1409 schließlich doch gefällten kurialen Entscheidung in der Sache - die
für ihn verheerend war - den Weg des Vergleichs mit seinen Gegnern suchen und
ihn von erneuten Appellationen an den Papst Abstand nehmen ließ[40].
Doch bis zu diesem Ende des Prozesses an der Kurie, deren Urteilsspruch dem
Bischof und seinem Anhang die Revokation sämtlicher gegen die Terziaren und
Franziskaner angeordneten Maßnahmen auferlegte, waren vier Jahre vergangen,
hatten dreimal die in Basel anerkannten Träger der Tiara gewechselt, ebensooft
die von den jeweiligen Päpsten mit der Führung des Prozesses beauftragten
Kommissare; und dieser Wechsel der Personen war gleichbedeutend mit dem Steigen
oder Sinken der Prozeßaussichten für die eine oder andere Partei gewesen.
Zunächst hatte es für den Basler Bischof, Johannes Mulberg und deren Anhang
schlecht ausgesehen, denn Innocenz VII. war den Mendikanten wohlgesonnen. Er
beauftragte Odo Colonna, den späteren Martin V., mit der Führung des Prozesses,
und dieser gab zunächst einmal der bei ihm zuerst eingegangenen Klage der
Basler Franziskaner und Terziaren[41]
Gehör. Er verfügte noch im November 1405 die öffentliche Revozierung aller
gegen die Terziaren gerichteten Äußerungen und Maßnahmen und zitierte Bischof
Hum(415)bert, Johannes Mulberg und deren Anhang in eigener Person bzw.
vertreten durch ihre Prokuratoren zur Verantwortung vor seinen Richterstuhl[42].
Diese Stimmung hielt noch im Jahre 1406 an, denn am 7. Mai dieses Jahres ließ
Innocenz VII. Mandate an Humbert von Neuenburg und die Stadt Basel ergehen[43],
die die Revozierung der Prozesse Bischof Humberts gegen die Franziskaner und
ihre Schutzbefohlenen zum Inhalt hatten sowie die Restituierung der
vertriebenen Terziaren in ihren früheren Besitz, obwohl inzwischen die
Protestappellation der Terziaren-Gegner gegen Kardinal Odos Zitation in Rom
eingetroffen war[44]. Doch im
November 1406 starb der Papst, und sein Nachfolger Gregor XII. sah die
Dinge anders. Triumphierend konnte Johannes Mulberg nach Basel berichten, er
habe in persönlicher Audienz dem Papst sein Anliegen vortragen können und ihn
ganz für sich eingenommen[45].
Das wirkte sich zunächst so aus, daß Odo Colonna am 16. Juni 1407 auch der
Klage der bischöflichen Seite Gehör schenkte und die Gegenpartei nach Rom
beschied[46], die Sache
dann aber bald aus der Hand genommen bekam und durch den Kardinaldiakon von S.
Maria Nuova, Jacopino da Udine, in der Prozeßführung ersetzt wurde[47].
Das signalisiert freilich nicht unbedingt einen Richtungswechsel, denn beide
Kardinäle hatten umfangreiche Beweiserhebungen mittels von ihnen, und d.h. mit
päpstlicher Autorität eingesetzter Kommissare aus den Bas(416)ler
Nachbardiözesen Konstanz und Straßburg veranlaßt[48].
Daß diese Maßnahmen indessen zu einem Prozeßergebnis führten, ist nicht zu
erkennen. Mitte des Jahrens 1408 erfolgte, wie bekannt, der Abfall der
Kardinäle von Gregor XII., es kam auf dem Pisaner Konzil zur Absetzung Gregors
und seines avignonesischen Gegenspielers Benedikt XIII. sowie zur Wahl
Alexanders V., wodurch nunmehr drei statt vorher zwei Päpste den Anspruch
erhoben, das Haupt der Christenheit zu sein. Das Unglück für den Basler Bischof
bestand nun darin, sich für den Pisaner Konzilspapst entschieden zu haben, denn
dieser war ein Franziskaner. Die Minoritenpartei nutzte diesen Umstand sehr
rasch aus, trug vor dem neuen Papst erneut ihre Klage vor, fand williges Gehör,
und der neue Prozeßbeauftragte, Landolfo Marramauro, Kardinaldiakon von
S. Niccolà in Carcere Tulliano, fällte binnen kurzem das für den Basler
Bischof und seine Partei so vernichtende Urteil[49].
Es ist vom Prozeßverlauf her erstaunlich, daß Humbert von Neuenburg dieses
Urteil hinnahm, denn kurz nach dessen Verkündung starb Alexander V. und mit
Johannes XXIII. wäre wohl eine neue Wendung der Dinge möglich gewesen. Aber der
Basler Bischof muß zur Einsicht gelangt sein, daß das Prozessieren an der Kurie
reine Geldverschwendung war, jedenfalls revozierte er all seine `Prozesse', so
daß in der Folge die Terziaren in die meisten ihrer Konvente zurückkehren
konnten und der Besitz der aufgehoben bleibenden franziskanischen Terziaren-Konvente
dem Orden übertragen wurde[50].
Das verschaffte den Terziaren eine Atempause von zwei Jahren, wo neue
Vorkommnisse Humbert von Neuenburg und den Rat der Stadt Basel erneut gegen die
Terziaren vorgehen und ihre Konvente endgültig aufheben ließen[51].
Die Franziskaner haben dann nicht noch einmal den Weg an die Kurie beschritten.
Offenbar hatten auch sie begriffen, daß von der päpstlichen Zentrale zu diesem
Zeitpunkt ihr Anliegen nach Gesichtspunkten entschieden worden wäre - wenn
überhaupt -, auf die sie wenig Einfluß hatten und die mit der Sache selbst
nicht viel zu tun hatten.
Es
bleiben als letzte Personengruppen und Institutionen die Stadt Basel und der
österreichische Herzog bzw. dessen Vertreter zu betrachten. Die Beteiligung der
habsburgischen Herrschaftsträger bzw. adligen Parteigänger wird an zwei Stellen
in den Dokumenten sichtbar: Einmal in der Appellation der Prozeßpartei des
Basler Bischofs (1405 Dez. 20), die Franziskaner zögen die Land(417)vögte
(balivi) des Herzogs von Österreich auf ihre Seite und veranlaßten sie,
Druck auf den Basler Klerus auszuüben, eine franziskanerfreundliche Haltung
einzunehmen[52]; zum
anderen in dem ostentativen Meßbesuch Annas, der Gattin Markgraf Rudolfs von
Hochberg, und zahlreicher Adliger in der Franziskanerkirche, wo trotz Interdikt
anläßlich des Eintritts zweier Töchter des Markgrafen in das Klarissenkloster
St. Clara zu Kleinbasel das Hochamt in aller Öffentlichkeit stattfand. Der
Basler Chronist des endenden 16. Jahrhunderts, Christian Wurstisen, der
uns diesen Vorgang berichtet[53],
erkannte bereits den Zusammenhang dieser Parteinahme der habsburgischen Seite
mit der am Ende negativen Einstellung der Stadt Basel gegenüber den
Franziskanern: Man demütigte die Bettelmönche als habsburgische Klientel, nicht
als Beginenfreunde[54].
Denn die Haltung der Stadt war keineswegs durchgehend antifranziskanisch: Die
Minoriten konnten in ihrer Klageschrift an der päpstlichen Kurie 1405 darauf
verweisen, daß sie Gönner im Stadtregiment hatten, auf deren Frauen predigend
einzuwirken Johannes Mulberg viel Mühe verwandt zu haben scheint; jedenfalls
wird ihm dies von seinen Gegnern vorgehalten[55],
und die Fürsprache mächtiger Ratsherren läßt sich auch sonst belegen[56].
Aber im Stadtregiment war 1409 ein Wechsel eingetreten, der franziskanerfeindliche
Kräfte ans Ruder gebracht hatte[57],
die Übereignung der Beginen- und Terziarenkonvente an das (418) städtische
Spital konnte der Stadt kaum ungelegen sein, und - für die Haltung der Stadt
wohl letztlich entscheidend - eigene Stadtkinder fanden sich kaum unter den
betroffenen Frauen, und wenn überhaupt, dann nicht aus den politisch
bestimmenden Schichten[58].
Die
Beteiligung der in den Basler Beginenstreit verstrickten Gruppen zeigt
deutlich: Es ging nur sekundär um die spezifischen Probleme der beginalen
Lebensweise, die sich aus der Tatsache ergaben, daß fromme Frauen und Männer
ihr Leben in ordensartiger Form und doch mitten in der Welt führen wollten, als
sorores - bzw. `fratres' - in saeculo, wie Elisabeth von Thüringen dieses
Idealbil vorgelebt hatte[59].
Aus diesem Zwischenstand zwischen Laientum und Klerus ergaben sich in der
korporativ gegliederten mittelalterlichen Welt zwangsläufig Spannungen,
Mißverständnisse und Mißverhältnisse. Aber entscheidend für die Stellung der
Beginen, Begarden und Terziaren in ihrer sozialen Umwelt wurde, daß sie mit
ihren Problemen in das Spannungsfeld anderer, einander widerstreitender Mächte
und Gruppierungen gerieten, die auf ihrem Rücken die eigenen Konflikte
austrugen. Wie es ihnen erging: ob sie sich unbehelligt entfalten konnten oder
ob sie verfolgt wurden, hing nur zum geringeren Teil von ihrem eigenen Tun und
Lassen ab, war vielmehr in ausschlaggebendem Maße eine Frage der jeweiligen
Konstellation im Kräftespiel jener Gruppen, von denen ihr Wohl und Wehe abhing.
Die Geschichte der Beginen, Begarden und Terziaren kann daher im 14. und 15.
Jahrhundert nicht als die Entwicklung einer eigenständigen religiösen
Lebensform geschrieben, sondern nur im komplexen Zusammenhang der mit ihrem
Geschick verbundenen Gruppen und Institutionen untersucht werden, deren
Spielball und Prügelknaben sie in in einem für ihr Leben bestimmenden Maße
waren.
* Der
Beitrag ist eine Reminiszenz an mein Habilitationsverfahren an der Münchener
Ludwig-Maximilians-Universität, das dank der Mentorschaft von Eduard
Hlawitschka ein gutes Ende fand. Er war als eine von drei möglichen
Probevorlesungen konzipiert, fand aber vor der gestrengen
Habilitationskommission auch nicht als bloßer Vorschlag Gnade. Der Text ist
nahezu identisch mit der vor nunmehr fünfzehn Jahren konzipierten Fassung; das
zeigt, wie wenig sich auf dem Sektor der Beginen-Forschung seither getan hat.
Der Beitrag war und ist ein Plädoyer für kontextuelle Betrachtungsweise
historischer Einzelphänomene und darin hat er nichts an Aktualität verloren.
1 Der Basler Beginenstreit hat keine monographische Bearbeitung erfahren; auch dieser Beitrag ist fern von einer umfassenden Darstellung. Im Rahmen weiter angelegter Studien oder Darstellungen wurde er insbesondere behandelt von Christian Wurstisen, Baßler Chronick IV 9-15 (Basel 1580) S. 201-220, dessen Bericht für alle folgenden Darstellungen grundlegend blieb, schon weil Wurstisen Zugang zu Materialien gehabt zu haben scheint, die heute verschollen sind (eine Vorstufe seines Chronik-Berichtes enthalten die Urstisii Analecta in der Hs. Basel, Univ.-Bibl. A λ II 14 fol. 336r-351v); R. Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel 2, 2 (Basel 1916) S. 804-809 und 164*-166*; G. Boner, Das Predigerkloster in Basel von der Gründung bis zur Klosterreform, 1233-1429, Basler Zs. für Geschichte und Altertumskunde 33 (1934) S. 195-303 sowie 34 (1935) S. 107-259, hier Bd. 34, S. 137-143; B. Degler-Spengler, Die Beginen in Basel (Basler Zs. für Geschichte und Altertumskunde 69 [1969] S. 5-83 und 70 [1970] S. 29-118; ersch. als Sonderdruck Basel 1970 [danach wird hier zitiert; die Paginierung ist bis S. 83 mit Bd. 69 der Basler Zs. identisch]), bes. S. 32-38, 81ff.; dies., Der Beginenstreit in Basel, 1400-1411. Neue Forschungsergebnisse und weitere Fragen, in: Il movimento francescano della Penitenza nella società medioevale, a cura di M. D'Alatri, in: Atti del 3o Convegno di Studi Francescani, Padova, 26-26-27 settembre 1979 (Roma 1980) S. 95-105; J.-C. Schmitt, Mort d'une hérésie: L'Église et les clercs face aux béguines et aux béghards du Rhin supérieur du XIVe au XVe siècle (Civilisations et Sociétés 56, Paris u.a. 1978), bes. S. 85ff., 152ff., 205ff. [vgl. dazu jedoch die Besprechung von B. Degler-Spengler, ZKG 90 (1979) S. 81-84]; B. Neidiger, Mendikanten zwischen Ordensideal und städtischer Realität. Untersuchungen zum wirtschaftlichen Verhalten der Bettelorden in Basel (Berliner Historische Studien 5, Ordensstudien 3, Berlin 1981) bes. S. 126-132. Seit langem in Arbeit ist eine Darstellung in der Helvetia Sacra IX/2: Die Beginen und Begarden in der Schweiz, dessen Basler Material von Veronika Feller-Vest zusammengestellt worden ist und das mir Frau Degler-Spengler dankenswerterweise zugänglich machte. - An allgemeiner Literatur zum Beginenphänomen verweise ich auf den Artikel "Beg(h)inen" im Lexikon des Mittelalters 1 (1980) Sp. 1799-1803, dessen hier einschlägiger Abschnitt für das Gebiet nördlich der Alpen Kaspar Elm zum Verfasser hat. Gegenüber dem dort verarbeiteten Forschungsstand bietet einen substantiellen Fortschritt A. Wilts, Beginen im Bodenseeraum (Diss. Phil. Konstanz 1990), eine bislang ungedruckt gebliebene, von Arno Borst angeregte Dissertation, die die Diskussion zum Beginenwesen weit über Erkenntnisse im regionalen Bereich hinaus vorangebracht hat. - Hier und im folgenden werden Begarden stets in einem Atemzug mit Beginen genannt. Das ist cum grano salis zu verstehen. In den im Umfeld des Basler Beginenstreites entstandenen, oft polemischen Texten wird in der Tat kein prinzipieller Unterschied gemacht. Es ist indessen sehr die Frage (ein Hinweis, den ich Sabine Hubenschmid [s. Anm. 7] verdanke), ob es zum Zeitpunkt der endgültigen Aufhebung des Beginenstandes in Basel tatsächlich noch Begardenkonvente gab.
[2] Positio fratris Ruodolfi Buchsmann pro defensione Beginarum, utrum amplexus amorosus mendice paupertatis sit status vie generosus evangelice dignitatis. Vgl. J.-C. Schmitt S. 205 (korrigiert nach der Hs. Basel, Univ.-Bibl. A IX 21 fol. 91r). Das Datum 1400, wie es die genannte Basler Handschrift als der einzige Textzeuge überliefert (Prescripta positio fuit disputata anno domini M CCCCo circa festum Omnium sanctorum ...) bereitet Schwierigkeiten, weil das chronologisch und sachlich nächstfolgende Zeugnis die Replik des Johannes Mulberg vom 25. Juni 1405 ist - auch nach dem Zeugnis der Basler Handschrift: Prescripte positioni frater Iohannes Mulberg ordinis Predicatorum domus Basiliensis se opposuit in modum qui sequitur publice coram toto clero Basiliensi in choro Basilien(si) anno domini MoCCCCoV proxima die post festum nativitatis sancti Iohannis baptiste. Daß Johannes Mulberg mit seiner Antwort rund viereinhalb Jahre gewartet haben soll, will wenig einleuchten. Ich halte daher eine Verschreibung der Jahreszahl in der Datierung der Disputatio Buchsmanns für nicht ausgeschlossen. - Laut Wurstisen S. 201f. begann der Konflikt mit Predigt-Attacken Mulbergs auf den status Beginarum, assistiert von Johannes Pastoris. Das läßt sich außerhalb von Wurstisens Chronik nicht belegen und scheint auf einer historischen Zuordnung des Predigtwerks beider Persönlichkeiten zu beruhen, die zumindest im Falle Mulbergs problematisch ist. Predigten des Johannes Pastoris blieben der Forschung bislang verborgen, sind m.E. aber - anscheinend sogar im Autograph - in der Hs. Basel, Univ.-Bibl. A VIII 7 fol. 199r-205v erhalten, freilich ohne Datierungsangaben. Mulbergs umfangreiche Predigtsammlung - überliefert u.a. in der Basler Hs. A VI 28 - datiert zwar vom Jahre 1404, ist aber offenbar nur auf Straßburg zu beziehen und nicht auf Basel (vgl. Neidiger [wie Anm. 7] Sp. 729 mit freilich unzutreffenden Tagesdaten) und enthält auch nichts zum Beginenproblem. Die Franziskaner selbst bezogen sich in ihrer Verteidigung lediglich auf Predigten Mulbergs seit dem Juli 1405; vgl. die Klageschrift des Jacobus de Subinago von wohl 1406 (wie unten Anm. 41).
[3] Die im folgenden knapp skizzierte Stellungnahme Mulbergs ist unveröffentlicht, abgesehen von einem kurzen Auszug der vierten Conclusio bei Schmitt S. 207f. Sie wird in zum Teil erheblich voneinander abweichenden Fassungen unter der Bezeichnung Materia Iohannis Mulberg überliefert von den Handschriften Aarau, Kantonsbibl., Cod. Wett. F 26: 4 fol. 29r-36r; Basel, Univ.-Bibl., A IX 21 fol. 91v-109v (danach Schmitt); Leipzig, Univ.-Bibl. 1549 fol. 206r-217r (= Wurzen Nr. 160); München, Bayer. Staatsbibl., Clm 14265 fol. 242vb-249vb. Gewisse Berührungspunkte gibt es mit dem Eingangsstück der mit derselben Überschrift versehenen, aber ganz andere Textstücke vereinigenden Materialsammlung in der Hs. Colmar, Stadt-Bibl., Cod. 474 (alt 29) fol. 126r-141v[zweite Zählung], hier fol. 126r-v (aus dem Besitz des Johannes Pastoris), beschrieben von H. Haupt, Beiträge zur Geschichte der Sekte vom freien Geiste und des Beghardentums, ZKG 7 (1885) S. 503-576, hier S. 514ff.
[4] Das geht zum einen aus der Überschrift Corolarium primum docto(rum) de Heydelberga in der Hs. Basel A IX 21 fol. 106v hervor sowie vor allem aus dem Postskript zum Text in der Hs. Aarau, Cod. Wett. F 26: 4 fol. 35r-36r, wo sogar die Namen der Professoren genannt werden: Nikolaus Groß von Jauer, Wasmod von Hohenberg, Johannes de Noet und Nikolaus von Bettenberg, zumeist keine Unbekannten in der Traktatliteratur oder in Prozessen bzw. Stellungnahmen ihrer Universität, in denen es um Dinge des Glaubens ging. Von ihnen verfaßte Wasmod von Hohenberg sogar einen Traktat mit ganz ähnlicher Tendenz wie Mulberg, ed. A. Schmidt, Tractatus contra hereticos Beckardos, Lulhardos et Swestriones des Wasmud von Homburg, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 14 (1962) S. 326-386.
[5] Ein markantes anderes Beispiel ist Straßburg; vgl. A. Patschovsky, Straßburger Beginenverfolgungen im 14. Jahrhundert, DA 30 (1974) S. 56-198.
[6] Die Quellen sind nur zu einem Teil in dem in der folgenden Anmerkung genannten Mulberg-Artikel erfaßt (Sp. 727). Sie wären um folgende Materialien zu ergänznen, auf die ich vor langen Jahren mit Hilfe von Martin Steinmann in der Basler Universitätsbibliothek gestoßen bin: A VIII 7 fol. 199r-205r; A VIII 41 fol. 257r-262r; E I 1i fol. 1r-31r, 141r-142v, 458r-469r; E I 1k fol. 375r-392r, 480r-484v, 486r-499r; F. L. VI 1 fol. 43r-44r.
[7] Zu Johannes Mulberg vgl. den Artikel von B. Neidiger und K. Ruh in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 6 (21987) Sp. 725-734. Über ihn bereitet Sabine Hubenschmid (Konstanz) eine Biographie vor, die vor allem seine Bemühungen um die Einführung der Observanz in Basel und anderswo zum Gegenstand haben wird; in deren Zusammenhang ist auch seine Rolle im Basler Beginenstreit zu sehen. Sabine Hubenschmid möchte ich auch an dieser Stelle für die kritische Durchsicht des Manuskripts und manchen förderlichen Hinweis danken.
[8] Allgemein dazu aus Basler Perspektive F. Egger, Beiträge zur Geschichte des Predigerordens. Die Reform des Basler Konvents 1429 und die Stellung des Ordens am Basler Konzil (1431-1448) (Europäische Hochschulschriften R. 3 Bd. 467, Bern u.a. 1991).
[9] Zum Basler Dominikanerkonvent G. Boner (wie Anm. 1).
[10] Eine umfassende Arbeit über den bedeutenden Mann ist ein Desiderat der Forschung. Vgl. den Artikel von E. Hillenbrand in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 6 (21987) Sp. 971-977. Siehe auch J.-C. Schmitt S. 160ff. Die breite handschriftliche Überlieferung von De saecularium religionibus und des damit eng verbundenen Traktats De paupertate perfecta saecularium bei Thomas Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatorum Medii Aevi 2 (Romae 1975) S. 511f. Nr. 2545 und 2547.
[11] Johannes Nider, Formicarius II 1, Ausgabe Köln o. J. (Nachdruck Graz 1971) S. 58f.
[12] H. Grundmann, Zur Geschichte der Beginen im 13. Jahrhundert (1931), Nachdruck in: ders., Ausgewählte Aufsätze 1: Religiöse Bewegungen (Schriften der MGH 25, 1, Stuttgart 1976) S. 201-221, hier S. 220f. Siehe auch O. Nübel, Mittelalterliche Beginen- und Sozialsiedlungen in den Niederlanden (Tübingen 1970) S. 57ff.
[13] Eine umfassende Untersuchung zu diesem Konflikt fehlt. Vgl. vorderhand den Artikel "Bettelorden" im Lexikon des Mittelalters 1 (1980) Sp. 2088-2093 [K. Elm].
[14] Extrav. comm. 3.6.2.
[15] Extrav. comm. 5.7.1, ed. Ae.
Friedberg, Corpus Iuris Canonici 2 (Leipzig 1879) Sp. 1296-1300.
[16] Conciliorum Oecumenicorum Decreta (3Bologna 1973) S. 365-369 c. 10 [= Clem. 3.7.2, ed. Friedberg 2, 1161-1164].
[17] Vgl. A. Patschovsky, Die Anfänge einer ständigen Inquisition in Böhmen (Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters 3, Berlin - New York 1975) S. 59.
[18] Sie finden sich vor allem in der Handschrift Prag, Univ.-Bibl., V D 10 fol. 27ra-50vb und 131vb-132va.
[19] Siehe B. Degler-Spengler (wie Anm. 1), Beginen S. 27f.; Beginenstreit S. 102. Im Basler Beginenstreit selbst kam das Motiv in der namens Bischof Humberts und seiner Partei von deren Prokurator Johannes Inlasser verfaßten Appellation vom 20. Dez. 1405 zur Sprache (siehe unten Anm. 44): Item tales (= die Franziskaner) induxerunt populum ad sepulturam apud eos eligendum contra iuris communis disposicionem. Igitur sunt excommunicati. Ymmo in tantum inducunt, quod curati vix possunt habere victum et vestitum nec habent, unde solvere iura episcopalia. Ymmo maior reverencia et honor exhibentur ipsis et Beguinabus suis quam domino Basiliensi ceterisque prelatis et magistris quibuscumque, et hoc est propter malam seductionem populi quam faciunt. Vgl. auch Neidiger (wie Anm. 1) S. 214ff.
[20] Sed et (= ut?) omnia hec et consimilia tollerentur scandala, omnes ordines mendicantium in non mendicantium ordines resecare forsitan expediens, si tamen possibile esset, videretur, puta fratres Minores in Cistersiensium ordinem, Predicatores in Benedictinorum, Heremitas in Regularium canonicorum de regula sancti Augustini et Carmelitas in Premonstratensium ordines distribuendo. Ich zitiere nach der Hs. Trier, Seminarbibliothek 81 fol. 129r. Eine kritische Edition unter Heranziehung weiterer Handschriften wird von Katharina Colberg für die MGH vorbereitet.
[21] Das hat D. Phillips, Beguines in medieval Strasburg. A study of the social aspect of beguine life (Stanford/Cal. 1941) S. 220, 224f. für Straßburg nachgewiesen, der darüberhinaus gemäß der sozialen Orientierung auch eine ordensspezifische Religiosität herauszuarbeiten suchte. Die jüngeren Studien zu den Bettelorden und den Beginen haben diese Spur leider nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt; siehe etwa E. G. Neumann, Rheinisches Beginen- und Begardenwesen (Mainzer Abh. zur mittleren und neueren Geschichte 4, Meisenheim am Glan 1960) S. 112-124, bes. S. 116ff.
[22] B. Degler-Spengler, Beginen (wie Anm. 1) S. 61-67.
[23] Zu diesem Konzept in einer vom Armuts- zum Arbeitsethos sich wandelnden Welt eingehend, wenn auch das Thema keineswegs erschöpfend, J.-C. Schmitt (wie Anm. 1).
[24] Dazu J.-C. Schmitt S. 163ff.
[25] Neidiger (wie Anm. 1), bes. S. 99-126, 133ff.
[26] So überzeugend Neidiger 126ff. Die Polemik ebd. S. 128 gegen meinen im Straßburger Beginenaufsatz (wie Anm. 5) entwickelten Verständnisansatz, die Hauptursache für die dortige Beginenverfolgung im Konflikt Mendikanten/Weltklerus zu suchen, ist überflüssig. Das Straßburger Beispiel ist von mir nie anders denn als eines von mehreren möglichen Modellen der Auseinandersetzungen um den Beginenstatus betrachtet worden (vgl. nur ebd. S. 116 Anm. 151), und in der sich darin zeigenden Möglichkeit wie Begrenztheit liegt sein heuristischer Wert. Umgekehrt scheint es mir unangebracht, die finanzwirtschaftliche Verquickung der Basler Terziarinnen mit den Franziskanern als Ursache für den Untergang der Basler Beginen zu stark zu betonen. Das ist sicherlich ein, sogar ein sehr wichtiger, ja vielleicht der ausschlaggebende Grund gewesen, aber keineswegs der einzige, wie der vorliegende Beitrag zu zeigen sich bemüht.
[27] Vgl. P. Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland, Bd. 1: System des katholischen Kirchenrechts mit besonderer Rücksicht auf Deutschland 1 (Berlin 1869) S. 179f.; W. M. Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts 2 (2Wien - München 1962) S. 351. Eine eingehendere Studie über die Entwicklung des Amtes ist mir nicht bekannt geworden.
[28] Einzige Quelle: Wurstisen S. 205f.
[29] Siehe oben S. # mit Anm. 3. Wurstisen S. 206 läßt Mulbergs Attacke auf die Inquisition folgen; vgl. jedoch die folgende Anmerkung.
[30] Publiziert von M. Straganz, Zum Begharden- und Beghinenstreite in Basel zu Beginn des 15. Jahrhunderts, Alemannia 27 (1900) S. 20-28. Die Fragmente fanden sich auf Resten der Buchhülle eines neuzeitlichen Aktenfaszikels im Franziskanerkloster Hall in Tirol. Eine Anfrage nach dem Verbleib erbrachte die Auskunft, daß das Fragment seit dem zweiten Weltkrieg verschollen sei. Die Protokolle tragen kein Datum. Ihre zeitliche Einordnung nach Mulbergs Predigt und vor Bischof Humberts `Processus' beruht einerseits auf der Überlegung, daß in Mulbergs ausführlicher Stellungnahme wohl auf die Straßburger Beginen-Prozesse des 14. Jahrhunderts Bezug genommen wird (Hs. Basel A IX 21 fol. 106r-v), er von einem brandneuen Inquisitionsverfahren in Basel aber nichts verlauten läßt, und daß andererseits der Basler Bischof schon in seinem ersten `Prozeß' Vorwürfe erhebt, die sich am ehesten aus einer bereits vorangegangenen Untersuchung erklären lassen; zudem weist der Bericht Odo Colonnas vom 16. Juni 1407 (vgl. Anm. 46) in dieselbe Richtung. Ist diese Überlegung zutreffend, dann müßte die Inquisition zwischen dem 25. Juni und dem 21. August 1405 vonstatten gegangen sein.
[31] Diese und andere vom Basler Bischof zur Verkündigung von den Kanzeln befohlenen processus sind nicht im Wortlaut erhalten. Wurstisen S. 207f. erwähnt sie, und ihrem Tenor nach erhalten wir davon Kenntnis in einem Notariatsinstrument, das Vorgänge von 1407 Okt. 18 und 26 protokollierte, in: Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 21).
[32] Zumindest die Samnung Voglerin- (= Dechans-)Haus muß damals noch existiert haben; das fand aus einer Untersuchung des Namenmaterials Sabine Hubenschmid in den unten Anm. 46 und 47 genannten Schriftstücken heraus.
[33] Wurstisen S. 208. Vgl. B. Degler-Spengler, Beginen (wie Anm. 1) S. 34 mit Anm. 64, S. 37f.
[34] Vgl. Wilts (wie Anm. 1) Bd. 1, 341ff. Quellen: Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 5) vom 20. Jan. 1405 (= Regesta episcoporum Constantiensium [künftig: REC] 3: 1384-1436, bearb. von K. Rieder [Innsbruck 1913] Nr. 7872).
[35] Das Notariatsinstrument des Vorladungsschreibens vom 1. August 1405 ist überliefert in der Hs. Basel, Univ.-Bibl. E I 1k fol. 486r-488r (Anfang fehlt; REC -). Vgl. dazu die Relation des am 25. August 1405 ausgefertigten Notariatsinstruments, das der Konstanzer Bischof aufsetzen ließ, als er in Anbetracht der Appellation des Johannes Mulberg und seiner Partei an den apostolischen Stuhl das Verfahren aus der Hand gab; Hs. Basel, Univ.-Bibl., E I 1k fol. 380v-382v (am Schluß unvollständig; REC -).
[36] Quelle dafür sind neben der in der vorigen Anmerkung genannten Relation Marquards vom 25. August 1405 drei in der Hs. Basel, Univ.-Bibl., E I 1k fol. 488v-499r überlieferte Schriftstücke: 1) Die Appellation des Johannes Mulberg, mit der er sich der Vorladung Bischof Marquards entzog, vom 8. Aug. 1405 (fol. 488v-492v; REC -); 2) ein Notariatsinstrument des Inhalts, daß der Konstanzer Kleriker und Basler bischöfliche Notar Konrad Spengler aus Pfullendorf Mulbergs Appellation am 23. Aug. 1405 dem Konstanzer Bischof zur Kenntnis gebracht habe, zusammen mit der Antwort Bischof Marquards vom 6. Sept. 1405 (fol. 492v-497r; REC -); 3) Weisung Bischof Marquards an den Basler Klerus, vorläufig die von ihm verhängten Eventualinterdiktbestimmungen gegen Johannes Mulberg und dessen Anhang auszusetzen, vom 8. Sept. 1405 (fol. 497v-499r; REC -). Ein weiterer Reflex der fieberhaften Tätigkeit, mit der man in Basel die gerichtlichen Auseinandersetzungen betrieb, ist das Empfehlungsschreiben des Basler Bischofs Humbert für Johannes Mulberg vom 29. Aug. 1405, mit dem er jenen nach Heidelberg schickte, sichtlich um sich von den rechtsgelehrten Mitgliedern der Universität beraten zu lassen; das Schreiben findet sich im ersten Rektorbuch der Universität, das zugleich das erste Amtsbuch der Juristischen Fakultät darstellt: Die Amtsbücher der Universität Heidelberg, Reihe A: Die Rektorbücher der Universität Heidelberg, Bd. 1: 1386-1410, Heft 2, hg. von J. Miethke u.a. (Heidelberg 1990) S. 387-389 Nr. 397.
[37] Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 (Nr. 7 und 8); Basel, Univ.-Bibl. E I 1k fol. 383r-389r (Schluß), datiert 1405 November 27 und 28 (REC 7925).
[38] Ein entsprechendes Schriftstück im Staatsarchiv Luzern mit Datum 12. März 1406 ist aufgeführt bei K. Eubel, Bullarium Franciscanum 7 (Romae 1904) S. 189f. Anm. (= REC 7937).
[39] Als Beginenfeind wie Wilts a.a.O. sehe ich ihn nicht.
[40] B. Degler-Spengler, Beginen (wie Anm. 1) S. 35 mit Anm. 69. Am 6. April 1408 ließ Albrecht Blarer, Bischofselekt von Konstanz, an den Klerus seiner Diözese Schreiben mit der Bitte ergehen, den Basler Kollegen finanziell Beistand zu leisten, die fürchteten, aus Geldmangel ihre Prozesse an der Kurie gegen die Franziskaner zu verlieren; Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 15-19) [= REC 8067]. Über das Ausbleiben finanziellen Nachschubs weiß auch Johannes Mulberg während seiner Prokuratoren-Tätigkeit an der Kurie in seinen unten Anm. 45 genannten Sendschreiben lebhaft zu klagen. Zu den finanziellen Dauerproblemen des Bistums im Blick auf den Einfluß der Stände vgl. R. Ballmer, Les assemblées d'états dans l'ancien Evêché de Bâle. Des origines à 1730, Schweizer Beiträge zur Allgemeinen Geschichte 20 (1962/63) S. 54-140, bes. S. 62.
[41] Die Klage der Franziskaner ist eines der Kernstücke der gesamten Prozeßmaterie. Die von Rudolf Buchsmann als Kustos der Basler Franziskanerkustodie wohl kurz nach Humberts erstem `Prozeß' abgefaßte Appellation an den apostolischen Stuhl in: Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 4). Eine spätere, vom Prokurator der Basler Franziskaner an der Kurie, Jacobus de Subinago, um den 30. Okt. 1405 abgefaßte Klageschrift in: Basel, Univ.-Bibl., E I 1i fol. 28r-30v. Eine weitere, wohl auf 1406 zu datierende, leider nicht ganz vollständige Fassung der franziskanischen Gravamina aus der Feder desselben Prokurators in: Basel, Univ.-Bibl. E I 1i fol. 458r-469r; dies ist das wichtigste Dokument der Serie, nach dem sich der Prozeßverlauf bis zum Abfassungszeitpunkt am besten rekonstruieren läßt.
[42] Quellen:
1) Aktennotiz Odo Colonnas, er habe den Papst veranlaßt, ihm Vollmacht zu
geben, entsprechend dem Wunsch der Franziskaner die Prozeßpartei des Basler
Bischofs mit Johannes Mulberg nach Rom vorzuladen; Hs. Basel, Univ.-Bibl.,
E I 1i fol. 30v-31r. 2) Das Vorladungsschreiben selbst vom 10. Nov. 1405 ist
mehrfach überliefert: Basel, Univ.-Bibl., A VIII 41 fol. 257r-262r;
E I 1i fol. 105r-108v; E I 1k fol. 480r-484v.
In Reaktion darauf benennen die Basler Dominikaner am 14. Dez. 1405 neben
anderen auch Johannes Mulberg, dessen persönliches Erscheinen Odo Colonna ohnehin
anbefohlen hatte, als ihren Prokurator in Rom; Basel, Univ.-Bibl. E I 1i fol.
141r-142v.
[43] Die Texte der Papstentscheidung an beide Adressaten bei K. Eubel, Bullarium Franciscanum 7, 186-191 und 191-192 unter der gemeinsamen Nr. 516.
[44] Text der Appellation vom 20. Dez. 1405, erhoben namens Bischof Humberts und seiner Partei von deren Prokurator Johannes Inlasser, in: Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 10) [= Hs. Basel, Univ.-Bibl., E I 1i fol. 1r-11r]. Die Hs. E I 1i überliefert fol. 11r-22r noch mehrere mit der Appellation zusammenhängende Schriftstücke.
[45] Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 2), Fragment der Kopie eines Sendschreibens (missiva) an Humbert von Neuenburg, sowie ebd. (Nr. 14) das Fragment eines ähnlichen Schreibens an Johannes Pastoris, beide undatiert, aber sicher kurz nach 1406 Nov. 30 einzuordnen, dem Tag des Amtsantritts Gregors XII.
[46] Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 11). In diesem wie in dem in der folgenden Anmerkung genannten Schriftstück ist Mulbergs vor Odo Colonna vertretene Position vollständig referiert worden, wie sie fragmentarisch auch in Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 1) erhalten ist.
[47] Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 20) vom 15. Juni 1408.
[48] Basel, StA, Kloster-Archiv N 5 Prediger (Nr. 12) vom 10. Sept. 1407 sowie das in der vorigen Anmerkung genannte Schriftstück.
[49] Text in der Chronik des Franziskaners N. Glaßberger, Analecta Franciscana 2 (Quaracchi 1887) S. 233f. Danach Eubel, Bullarium Franciscanum 7, 190f. Anm.
[50] Die Kapitulationsurkunde des Basler Bischofs in der Chronik des N. Glaßberger, ebd. S. 234f.; danach Eubel, Bullarium Franciscanum 7, 191. Vgl. B. Degler-Spengler, Beginen (wie Anm. 1) S. 35.
[51] Quelle: Wurstisen S. 220, der das Vorgehen von Bischof und Rat als die Folge einer Predigt des Domschulrektors Johannes Pastoris vom 2. Februar (Mariä Lichtmeß) 1411 darstellt. Vgl. auch Eubel, Bullarium Franciscanum 7, 191 Anm.
[52] Ich zitiere nach der Anm. 44 genannten Überlieferung: Item induxerunt (sc. die Franziskaner) balivos illustris principis ducis Austrie in tantum contra clerum domini mei Basiliensis, quod clericis imponunt minas et quod eis iniungunt, quod, nisi procurent absolucionem ipsis fratribus et suis Beginabus ac Beghardis, quod (!) eos volunt submergere eosque spoliare omnibus suis bonis eadem arrestando secundum quod est factum Tannis (= Thann, Oberelsaß). Et sic faciunt discurrere clericos nunc ad illum dominum, nunc ad illum et ad dominum meum Basiliensem pro pace impetranda et tranquillitate ipsorum, quando deberent stare in servicio divino. Quod est valde diminuere cultum divinum.
[53] Wurstisen S. 211, 219f.
[54] Zum damaligen Verhältnis der Stadt Basel zum habsburgisch gesinnten Adel der Umgebung vgl. R. Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel 1 (Basel 1907) Buch 4: "Der Kampf mit Österreich", bes. S. 333ff. und 356-392 (= c. 2: "Der Irsteiner Krieg").
[55] Vgl. das Positionspapier des Jacobus de Subinago von vermutlich 1406 (wie oben Anm. 41): Item quod idem frater Iohannes (sc. Mulberg), qui sensit aliquos probos viros assistere ipsis fratribus Minoribus, quominus expellerentur de civitate, de dicto mense (= November 1405) in publico sermone in supradictis locis dirigens sermonem ad mulieres dicebat: "Vos honorabiles mulieres dicite viris vestris, quod faciant finem, quia omnino oportet, quod fratres Minores expellantur de hac civitate, sicut et sorores tercie (erg.: regule) sunt expulse!"
[56] Vgl. Wurstisen S. 208, 209, 219; es werden namentlich die Bürgermeister Ludmann Ratperg und Günther Marschalk genannt. Vgl. auch Neidiger (wie Anm. 1) S. 169ff.
[57] Dazu Wackernagel (wie Anm. 54) S. 343-355; E. Gilomen-Schenkel, Henman Offenburg (1379-1459), ein Basler Diplomat im Dienste der Stadt, des Konzils und des Reichs (Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte 6, Basel 1975) S. 35-40.
[58] Dies ist das Resultat der Untersuchungen von B. Degler-Spengler, siehe oben Anm. 22. Zum Verhältnis der Stadt Basel zu den Mendikantenorden allgemein Neidiger (wie Anm. 1) S. 211-228.
[59] Dieser Zentralbegriff beginaler Lebensweise findet sich im sog. Libellus de dictis quatuor ancillarum s. Elisabeth confectus, hg. von Albert Huyskens (Kempten-München 1911) Z. 1875. Dazu W. Maurer, Die heilige Elisabeth im Lichte der Frömmigkeit ihrer Zeit (1954), Nachdruck in: ders., Kirche und Geschichte. Gesammelte Aufsätze 2 (Göttingen 1970) S. 325ff., sowie M. Werner, Die Heilige Elisabeth und die Anfänge des Deutschen Ordens in Marburg, in: Marburger Geschichte (Marburg 1979) S. 121-164, hier S. 129.