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Kapitel 3 - Herkunft aus öffentlichen Institutionen | Übersicht |


24 Eine Abhandlung über Verwandtschaftsverhältnisse

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Stephanus Costa:
Tractatus de consanguinitate et affinitate.
Pavia: Martinus de Lavalle, 3. VIII. 1489.
Signatur: 2° Jus Canon. 33/65 Inc.
Provenienz: Alexanderstift Einbeck, 1831

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2° Jus Canon. 33/65 Inc. (Ausschnitt)
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Von Stephanus Costa wissen wir nicht sehr viel mehr, als dass er Jurist für kanonisches Recht in Pavia war. Die Schlussschrift seines kurzen Traktates über Blutsverwandtschaft und Verwandtschaftsbeziehungen, gedruckt 1489 an seiner Wirkungsstätte, nennt ihn immerhin „subtilissimus“, also sehr scharfsinnig. Auf der Abbildung sind in graphischer Form die Bezeichnungen von Blutsverwandten und die Grade ihrer Verwandtschaftsbeziehung wiedergegeben. Ausgangspunkt ist das nicht ausgefüllte Feld in der Mitte. Von dort ausgehend sind nach unten die Nachkommen dargestellt: Tochter bzw. Sohn (filius, filia), Enkel (nepotes) usw. Nach oben reicht die Reihe der Vorfahren, beginnend mit den Eltern (pater, mater), den Großeltern (avus, avia) usw. Nach den Seiten folgt die Auflistung der nach Lebenszeit jeweils am nächsten stehenden Verwandten. Auffallend ist, dass es im lateinischen Sprachgebrauch schon seit der Antike sehr viel mehr Differenzierungsmöglichkeiten gab als in der heutigen Praxis geläufig (und erforderlich). Wo etwa die Geschwister der Eltern heute summarisch als Onkel und Tante bezeichnet werden, kennt das Lateinische die Unterscheidung nach Geschwistern des Vaters und denen der Mutter: Erstere sind patruus und amita, letztere avunculus und matertera.

Der Text des Rechtsgelehrten umfasst insgesamt nur zehn Blätter und ist mit drei anderen juristischen Abhandlungen zusammengebunden, die sämtlich aus dem Venedig der 90er Jahre des 15. Jahrhunderts stammen. Die Verzierungen des Einbandes – Streicheisenlinien und blind geprägte Stempel – verweisen auf eine Erfurter Buchbinderwerkstatt.

(JM)