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FU Berlin
Digitale Dissertation

Hea-Won Juk :
Herrschaftsbegründung und Herrschaftsziel in der Philosophie Platons
Plato's political philosophy on governance - the justification and the intention

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|Zusammenfassung| |Inhaltsverzeichnis| |Ergänzende Angaben|

Zusammenfassung

Platon geht in seiner Argumentation von einem fiktiven Zustand aus, in dem die Menschen sich nur als Einzelindividuen gegenüberstehen. Diesem Zustand ist es vorzuziehen, daß die Individuen eine soziale und politische Gemeinschaft bilden. Die Entscheidungssituation wird von dem Vorteil des Zusammenschlusses gegenüber dem Naturzustand bestimmt. Der Zusammenschluß ermöglicht das Genießen des Besitzes und ein Leben in Frieden und Sicherheit. Die notwendige Vergesellschaftung des Menschen und damit die Staatsentwicklung wird von Platon zunächst utilitaristisch begründet. Der Staat ist für Platon im Wesen des Menschen begründet. Platons Naturrechtstheorie beruht auf der Voraussetzung, daß die Gesetze der Natur nicht widersprechen dürfen, da Naturordnung und Vernunft als identisch aufgefaßt werden. In einem schrittweisen Übergang von der naiven Kosmologie zu einer reflektierten Anthropologie hat die Kritik an Religion, Brauch und Sitte die archaische Einheit des alten Nomosbegriffs zerstört. Der Nomos ist nun eine Setzung ohne Begründung und Autorität. Ein vom Menschen allein gestalteter Nomos kann keine Seinskraft besitzen, sondern nur ein positives Recht sein, weil er vergänglich und veränderlich ist. Der Entwicklungsprozeß des Naturrechts zum positiven Rechts soll nach Platon durch den Gegensatz zwischen den Ansprüchen der Normen und den historisch-politischen Daseinsbedingungen verursacht werden. Platon versuchte, ein stabiles und gerechtes politisches System zu entwerfen. Bei Auflösung der Regierung bleibt die Gesellschaft als handlungsfähiges Subjekt erhalten. Wenn die Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung nach Platon mit der Auflösung der Regierung verbunden ist, dann ist der Bürgerkrieg die unvermeidliche Folge. Für Platon verband sich die Ablehnung der Tyrannei der Mehrheit angesichts des Prozesses von Sokrates mit einer Ablehnung der athenischen Demokratie. Er konnte in die athenische Demokratie nach seinen Erfahrungen kein Vertrauen setzen. Folglich war die von ihm bevorzugte Verfassungsform eine aristokratische "Philosophen-Herrschaft". Und die Verfassung im Staat soll republikanisch sein, womit das Staatsprinzip der Absonderung der zu ausführenden Gewalt von den Gesetzgebenden gemeint ist. Das Volk kann nicht selbstgesetzgebend sein. Platon war davon überzeugt, daß Tyrannei der Mehrheit durch richtige Erziehung vermieden werden könne. Platon will die politische Philosophie auf die wesensmäßige Natur gründen, doch geht Platon davon aus, daß das Wissen Autorität, das politische Wissen die Macht beansprucht. Ein kasuistisches Wissen in Platons Politischer Theorie - und damit auch seine Verteidigung der "noble lie" - hat Methode. Sie gilt nicht für das individuelle Kriterium, sondern für das gemeinsame Kriterium.

Inhaltsverzeichnis

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Titelblatt
Einführung 4
1. Platons Naturrecht 12
1.1 Von der Anthropologie zur Politischen Wissenschaft: Die Analogie von Mensch und Polis 12
1.2 Der Nomos und die Entwicklungstendenz zum Positivismus 19
2. Platons Staatslehre und Staatskonzeption 27
2.1 Entstehung und Degeneration der Stadt 27
2.2 Der historische Hintergrund der platonischen Staatsphilosophie 32
2.3 Der Verfall der Staatsformen 41
2.4 Die platonische Staatskonzeption 46
2.5 Das Erziehungssystem 64
3. Die Philosophenherrschaft 70
3.1 Platons Bestimmung der "Herrschaftskunst" 70
3.2 Ethik, Erkenntnis und Weltverständnis 82
3.3 Die Herrschaftsmittel: Zensur und Überredung 99
4. Die Aktualität Platons: Ist Platons Politeia totalitär? 110
4.1 Karl R. Poppers "Offene Gesellschaft" und seine Platon-Kritik 110
4.2 Leo Strauss' Politische Philosophie und seine Platon-Würdigung 135
Schluß 151
Literaturverzeichnis 159

Ergänzende Angaben:

Online-Adresse: http://www.diss.fu-berlin.de/2001/25/index.html
Sprache: Deutsch
Keywords: Politische Philosophie, Platon, Demokratie
DNB-Sachgruppe: 10 Philosophie
Datum der Disputation: 12-Feb-2001
Entstanden am: Fachbereich Politik- u. Sozialwissenschaft, Freie Universität Berlin
Erster Gutachter: Prof. Dr. Helmut Wagner
Zweiter Gutachter: Prof. Dr. Gerhard Göhler
Kontakt (Verfasser): jheawon@yahoo.co.kr
Abgabedatum:21-Feb-2001
Freigabedatum:23-Feb-2001

 


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