Anordnung Georgs IV.

Anordnung Georgs IV., die dänische Landvermessung im Königreich Hannover fortzuführen

König Georg IV. erteilte am 9. Mai 1820 Carl Friedrich Gauß den Auftrag, die dänische Landvermessung im Königreich Hannover fortzusetzen. In dem königlichen Schreiben heißt es:

"Da Wir Uns für das nützliche Werk einer Fortsetzung der Dänischen Grad-Meßung durch Unsere dortigen Lande besonders intereßieren, welche unter Aufsicht des Hofraths und Profeßors Gauß zu bewerkstelligen seyn wird, und wobei es nur noch auf dem Fonds, ankommen dürfte, woraus die dazu erforderlichen Kosten zu bestreiten seyn mögten; so haben Wir Uns gnädigst entschloßen, solche [Kosten] auf Unsere Chatoul Casse zu übernehmen."




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