Anordnung
Georgs IV., die dänische Landvermessung im Königreich Hannover
fortzuführen
König Georg IV. erteilte am 9. Mai 1820 Carl Friedrich Gauß
den Auftrag, die dänische Landvermessung im Königreich Hannover
fortzusetzen. In dem königlichen Schreiben heißt es:
"Da Wir Uns für das nützliche Werk einer Fortsetzung
der Dänischen Grad-Meßung durch Unsere dortigen Lande besonders
intereßieren, welche unter Aufsicht des Hofraths und Profeßors
Gauß zu bewerkstelligen seyn wird, und wobei es nur noch auf
dem Fonds, ankommen dürfte, woraus die dazu erforderlichen Kosten
zu bestreiten seyn mögten; so haben Wir Uns gnädigst entschloßen,
solche [Kosten] auf Unsere Chatoul Casse zu übernehmen."