Zusammenfassung
Der Europarat ist eine europäische internationale Regierungsorganisation, die 1949 mit dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedstaaten auf den Grundlagen von Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Seine Mitgliedschaft war bis 1989 auf die westeuropäischen Staaten begrenzt. Sehr schnell nach dem Zusammenbruch des Ostblocks1989 bewarben sich die ersten osteuropäischen Staaten um Aufnahme. Seit 1989 ist die Mitgliedschaft von damals 23 Staaten auf heute 44 Staaten angewachsen.
Die Aufnahmeanträge dieser Staaten, die zum Teil die vom Europarat geforderten Standards von Demokratie, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit nur in Ansätzen erfüllten, wurden innerhalb des Europarates, insbesondere im Fall Rußland, sehr kontrovers diskutiert. Letztendlich entschied sich die Organisation für eine zügige Aufnahme dieser Staaten unter Auflagen, um den Transformationsprozeß von innerhalb der Organisation zu begleiten.
Die spezifischen Probleme, die sich mit dieser weiten Aufnahmepolitik ergeben, werden im Rahmen dieser Dissertation untersucht.
Nach der Einleitung gibt Kapitel 2, "Selbstverständnis der Organisation", einen Abriß über die Geschichte des Europarates, seiner Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten bis 1989 und eine Darstellung der wichtigsten Fragen seiner Positionsbestimmung nach 1989. Die Einführung des Sondergaststatus und die verschiedenen Stufen der Diskussion über die Aufnahmepolitik werden anhand der einzelnen Beitrittskandidaten analysiert. Daneben wird die Position des Europarates im Kontext anderer internationaler Organisationen wie der OSZE und der EU mit den verschiedenen komparativen Vor- und Nachteilen beleuchtet. Kapitel 3 beschäftigt sich mit dem institutionellen Wandel des Europarates, insbesondere mit dem neuen Organ "Versammlung der Gemeinden und Regionen Europas", dem Menschenrechtsbeauftragten und der Kommission "Demokratie durch Recht". Das zentrale Kapitel 4 untersucht die verschiedenen Monitoring-Verfahren, die innerhalb des Europarates teils schon länger existierten (insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte), teils erst mit der Aufnahme der osteuropäischen Staaten geschaffen wurden. Der Fokus liegt auf dem Monitoring-Verfahren der Parlamentarischen Versammlung, mit dem ein innovativer Mechanismus geschaffen wurde, um die bei der Aufnahme eingegangenen Verpflichtungen zu überprüfen.
Neben dem Monitoring-Verfahren wurden auch spezielle Hilfsprogramme, die sogenannten ADACS-Programme, eingeführt, die in Kapitel 4 vorgestellt werden. Das Zusammengreifen der verschiedenen Elemente wird in Kapitel 5 anhand von zwei Fallstudien vorgestellt. Während der Fall Estland ein Beispiel für die Tragfähigkeit der erweiterten Aufnahmepolitik ist, werden im Fall des Vorgehens des Europarates im Tschetschenien-Konflikt die Grenzen seiner Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. |