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3. Über die AHB

 3.1. Darstellung der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblioheken AHB

 

Die Situation der hannoverschen Behördenbibliotheken war, wie es für viele Bibliotheken Deutschlands galt, in den Nachkriegsjahren schwierig: viele Buchbestände waren durch den Krieg z.T. stark beschädigt oder sogar gänzlich vernichtet worden, die neu geschaffenen Ministerien konnten nicht mehr auf bereits vorhandene Bestände zurückgreifen. Ein zusätzliches Problem bestand insbesondere darin, daß das Land Niedersachsen bis 1945 aus vier getrennt verwalteten Landesteilen mit eigenen Landesrechten bestand, so daß eine Vielzahl von Gesetzestexten bereitgestellt und berücksichtigt werden mußte. Diese Situation erforderte eine grundlegende Neuorganisation der Bibliotheken, in der wichtige Vereinbarungen wie Dublettentausch, Büchervergabe und Leihverkehr abzustimmen waren. Zudem standen die Bibliothekarinnen damals vor dem gleichen Problem, das sich noch heute für viele von ihnen stellt: bei einem Großteil der Mitgliedsbibliotheken handelt es sich um One-Person-Libraries (vgl. 2.2), so daß jede einzelne Bibliothekarin auf Kooperation, Kontakt zu Kollegen, Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hilfestellung angewiesen ist.
Aus diesem Grunde fand am 8.11.1948 auf Initiative des Bibliothekars Hans Schmidt ein Treffen 13 hannoverscher Behördenbibliothekarinnen statt, bei dem eine organisierte Kooperation beschlossen werden sollte.

In der ersten Satzung der AHB vom 3.10.1949 wurden folgende Punkte als Aufgaben der neuen Arbeitsgemeinschaft festgelegt: (Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden, S. 48)

Die AHB wurde definiert als ein freiwilliger Zusammenschluß hannoverscher Behördenbibliotheken, deren Führung dem für einen Zeitraum von drei Jahren gewählten Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie einem Schriftführer obliegt. Die Gesamttreffen der AHB finden zweimal jährlich statt.
Am 15.11.1949 schloß die AHB mit den hannoverschen Buchhandlungen einen Rabattvertrag, in dem den Bibliotheken der Rabatt von 5 % für wissenschaftliche Bibliotheken zugestanden wurde und die Bibliotheken sich ihrerseits verpflichteten, ihre Neuerwerbungen bei den Buchhändlern in Hannover zu bestellen. Dieser Rabattvertrag war Anreiz für weitere Bibliotheken, sich der AHB anzuschließen. Aber auch nachdem er später wegen des Kartellgesetzes außer Kraft gesetzt wurde, stieg die Zahl der Mitglieder weiter an; ein Zeichen dafür, daß die Arbeit der AHB für die Bibliotheken nicht nur von finanziellem, sondern von fachlichem Interesse war.
Am 8.11.1973 wurde eine neue Geschäftsordnung beschlossen, deren wesentliche Änderung darin lag, daß nur solche Bibliotheken Mitglieder der AHB werden können, die von mindestens einer hauptamtlichen Kraft geleitet werden. Zur Vereinfachung der Kommunikation der Mitgliedsbibliotheken untereinander wurden "interne" Sigel (in hierarchischer Reihenfolge) vergeben.
Aufgrund dieser neuen Geschäftsordnung wurde die AHB 1973 vom "Landesverband der Buchhändler und Verleger in Niedersachsen e.V., Ortsverein Hannover" als Vertragspartner anerkannt; des weiteren wurde die AHB 1976 in den "Beirat für Bibliotheksangelegenheiten" aufgenommen - zwei Ereignisse, die für die Akzeptanz und den Erfolg der AHB sprechen.
Diese Einbindung der AHB (bzw. ihrer Mitgliedsbibliotheken) in das niedersächsische Bibliotheksnetz führte nicht zuletzt auch zu einem größeren Verständnis der anderen wissenschaftlichen Bibliotheken den Behördenbibliotheken gegenüber. 1978 war die Mitgliederzahl der AHB auf 34 angestiegen; es schlossen sich auch auswärtige Bibliotheken aus Braunschweig, Stade, Celle, Hildesheim und Lüneburg an; z.Zt. besteht die AHB aus 49 Mitgliedern.
Die AHB organisiert neben ihren oben beschriebenen Aufgaben in unregelmäßigen Abständen Veranstaltungen für die Mitglieder (z.B. Führungen durch die einzelnen Bibliotheken), aber auch kostenlose Fortbildungen für externe Interessierte, z.B. "Sacherschließung in PICA" oder "Europarecht für Bibliothekare".
Für größere Themenkomplexe werden von den Mitgliedern der AHB Arbeitsgruppen gebildet, die sich gezielt mit den einzelnen Fragestellungen auseinandersetzen (vgl. auch 3.2).
Am Beispiel des Zeitschriftenverzeichnisses läßt sich verdeutlichen, wie effektiv und innovativ die Zusammenarbeit der AHB sich für die einzelnen Bibliotheken auswirkt:
1965 hatte man unter der Leitung der Bibliothek des Niedersächsischen Landtages begonnen, den geplanten Gesamtkatalog der Zeitschriften aufzubauen; bereits 1977 wurde die EDV-Katalogisierung des Zeitschriftenverzeichnisses in Angriff genommen. 1980 lag hiervon ein erster Ausdruck vor, später erschien das Verzeichnis auf Microfiche. Z.Zt. sind die Zeitschriften in einem Allegro-Katalog zusammengeführt (Stand 1996), geplant ist eine Konversion in den PICA-Verbund, deren redaktionelle Verwaltung wieder die Bibliothek des Niedersächsischen Landtages haben wird.
In der Erarbeitung dieses Zeitschriftenverzeichnisses vereinen sich verschiedene Zielsetzungen der AHB: Die Erwerbung kann abgestimmt werden, der Dublettentausch wird ermöglicht und der (interne) Leihverkehr wesentlich erleichtert. Zudem können die Mitgliedsbibliotheken durch diese Verzeichnung, die sich seit 1965 kontinuierlich weiterentwickelt hat, ihren Benutzern jederzeit Angaben über Bestand und Standorte nachgefragter Zeitschriften geben.