3. Über die AHB
3.1. Darstellung der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblioheken AHB
Die Situation der hannoverschen
Behördenbibliotheken war, wie es für viele Bibliotheken Deutschlands galt, in den
Nachkriegsjahren schwierig: viele Buchbestände waren durch den Krieg z.T. stark
beschädigt oder sogar gänzlich vernichtet worden, die neu geschaffenen Ministerien
konnten nicht mehr auf bereits vorhandene Bestände zurückgreifen. Ein zusätzliches
Problem bestand insbesondere darin, daß das Land Niedersachsen bis 1945 aus vier getrennt
verwalteten Landesteilen mit eigenen Landesrechten bestand, so daß eine Vielzahl von
Gesetzestexten bereitgestellt und berücksichtigt werden mußte. Diese Situation
erforderte eine grundlegende Neuorganisation der Bibliotheken, in der wichtige
Vereinbarungen wie Dublettentausch, Büchervergabe und Leihverkehr abzustimmen waren.
Zudem standen die Bibliothekarinnen damals vor dem gleichen Problem, das sich noch heute
für viele von ihnen stellt: bei einem Großteil der Mitgliedsbibliotheken handelt es sich
um One-Person-Libraries (vgl. 2.2), so daß jede einzelne
Bibliothekarin auf Kooperation, Kontakt zu Kollegen, Erfahrungsaustausch und gegenseitige
Hilfestellung angewiesen ist.
Aus diesem Grunde fand am 8.11.1948 auf Initiative des Bibliothekars Hans Schmidt ein
Treffen 13 hannoverscher Behördenbibliothekarinnen statt, bei dem eine organisierte
Kooperation beschlossen werden sollte.
In der ersten Satzung der AHB vom 3.10.1949 wurden folgende Punkte als Aufgaben der neuen Arbeitsgemeinschaft festgelegt: (Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden, S. 48)
Vereinheitlichung der Bibliotheksverwaltung
Abstimmung der Buchbeschaffung
Dublettentausch
Regelung des Leihverkehrs
Herausgabe eines gemeinsamen Zeitschriftenverzeichnisses
Nutzbarmachung von Erfahrungen
Die AHB wurde definiert als ein freiwilliger
Zusammenschluß hannoverscher Behördenbibliotheken, deren Führung dem für einen
Zeitraum von drei Jahren gewählten Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie einem
Schriftführer obliegt. Die Gesamttreffen der AHB finden zweimal jährlich statt.
Am 15.11.1949 schloß die AHB mit den hannoverschen Buchhandlungen einen Rabattvertrag, in
dem den Bibliotheken der Rabatt von 5 % für wissenschaftliche Bibliotheken zugestanden
wurde und die Bibliotheken sich ihrerseits verpflichteten, ihre Neuerwerbungen bei den
Buchhändlern in Hannover zu bestellen. Dieser Rabattvertrag war Anreiz für weitere
Bibliotheken, sich der AHB anzuschließen. Aber auch nachdem er später wegen des
Kartellgesetzes außer Kraft gesetzt wurde, stieg die Zahl der Mitglieder weiter an; ein
Zeichen dafür, daß die Arbeit der AHB für die Bibliotheken nicht nur von finanziellem,
sondern von fachlichem Interesse war.
Am 8.11.1973 wurde eine neue Geschäftsordnung beschlossen, deren wesentliche Änderung
darin lag, daß nur solche Bibliotheken Mitglieder der AHB werden können, die von
mindestens einer hauptamtlichen Kraft geleitet werden. Zur Vereinfachung der Kommunikation
der Mitgliedsbibliotheken untereinander wurden "interne" Sigel (in
hierarchischer Reihenfolge) vergeben.
Aufgrund dieser neuen Geschäftsordnung wurde die AHB 1973 vom "Landesverband der
Buchhändler und Verleger in Niedersachsen e.V., Ortsverein Hannover" als
Vertragspartner anerkannt; des weiteren wurde die AHB 1976 in den "Beirat für
Bibliotheksangelegenheiten" aufgenommen - zwei Ereignisse, die für die Akzeptanz und
den Erfolg der AHB sprechen.
Diese Einbindung der AHB (bzw. ihrer Mitgliedsbibliotheken) in das niedersächsische
Bibliotheksnetz führte nicht zuletzt auch zu einem größeren Verständnis der anderen
wissenschaftlichen Bibliotheken den Behördenbibliotheken gegenüber. 1978 war die
Mitgliederzahl der AHB auf 34 angestiegen; es schlossen sich auch auswärtige Bibliotheken
aus Braunschweig, Stade, Celle, Hildesheim und Lüneburg an; z.Zt. besteht die AHB aus 49
Mitgliedern.
Die AHB organisiert neben ihren oben beschriebenen Aufgaben in unregelmäßigen Abständen
Veranstaltungen für die Mitglieder (z.B. Führungen durch die einzelnen Bibliotheken),
aber auch kostenlose Fortbildungen für externe Interessierte, z.B.
"Sacherschließung in PICA" oder "Europarecht für Bibliothekare".
Für größere Themenkomplexe werden von den Mitgliedern der AHB Arbeitsgruppen gebildet,
die sich gezielt mit den einzelnen Fragestellungen auseinandersetzen (vgl. auch 3.2).
Am Beispiel des Zeitschriftenverzeichnisses läßt sich verdeutlichen, wie effektiv und
innovativ die Zusammenarbeit der AHB sich für die einzelnen Bibliotheken auswirkt:
1965 hatte man unter der Leitung der Bibliothek des Niedersächsischen Landtages begonnen,
den geplanten Gesamtkatalog der Zeitschriften aufzubauen; bereits 1977 wurde die
EDV-Katalogisierung des Zeitschriftenverzeichnisses in Angriff genommen. 1980 lag hiervon
ein erster Ausdruck vor, später erschien das Verzeichnis auf Microfiche. Z.Zt. sind die
Zeitschriften in einem Allegro-Katalog zusammengeführt (Stand 1996), geplant ist eine
Konversion in den PICA-Verbund, deren redaktionelle Verwaltung wieder die Bibliothek des
Niedersächsischen Landtages haben wird.
In der Erarbeitung dieses Zeitschriftenverzeichnisses vereinen sich verschiedene
Zielsetzungen der AHB: Die Erwerbung kann abgestimmt werden, der Dublettentausch wird
ermöglicht und der (interne) Leihverkehr wesentlich erleichtert. Zudem können die
Mitgliedsbibliotheken durch diese Verzeichnung, die sich seit 1965 kontinuierlich
weiterentwickelt hat, ihren Benutzern jederzeit Angaben über Bestand und Standorte
nachgefragter Zeitschriften geben.