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4.1.2 Teil 2 : Mitgliedsbibliotheken

 

Die Seite "Mitgliedsbibliotheken" ist die zweite Ebene der Navigation und entspricht in ihrem Aufbau der mittleren Säule der Homepage (vgl. 4.1).
Dem Betrachter soll hier die Möglichkeit gegeben werden, nähere Informationen zu den beteiligten Bibliotheken der AHB zu erlangen. Mittels der sachlichen Einteilung gelangt der Nutzer über den jeweiligen Link der Bibliothekstypen auf die Liste der Bibliotheken (dritte Ebene) und kann von dort wiederum mit Hilfe eines Links die Informationen über die Bibliothek (vierte Ebene) abfragen.
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung lag erst etwa die Hälfte der Fragebögen, die an die Bibliotheken versandt worden waren, vor (vgl. 3.2.2), so daß die entsprechenden Seiten nur rudimentär ausgefüllt werden konnten. Um dem Nutzer den Weg in ein noch nicht komplettes Angebot einer Bibliothek zu ersparen, wurde der Zusatz "noch kein vollständiges Angebot vorhanden" in die Liste der Bibliotheken aufgenommen.
Hat eine Bibliothek ausdrücklich auf eine Internet-Präsenz verzichtet, erhält sie keinen Link zu einer eigenen Seite, zusätzlich aber den Vermerk "kein Angebot vorhanden". 

Die Einteilung der Bibliotheken erfolgte in Absprache mit der WWW-AG nach der Art der Trägerinstitutionen; innerhalb der Ebene werden die Bibliotheken alphabetisch nach dem Namen ihrer übergeordneten Institution aufgeführt.
Im Laufe der Konzepterstellung wurde ein Einstieg über die jeweiligen Bestandsschwerpunkte der einzelnen Bibliotheken erwogen. Aufgrund der Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Sammlungen wäre diese Gruppierung nicht effektiv gewesen: entweder wären alle Bibliotheken unter den Oberbegriff "Recht und Verwaltung" gefallen, oder aber es hätte, entsprechend den von den Bibliotheken angegebenen Bestandsschwerpunkte, jede Bibliothek ein eigens zutreffendes Sachgebiet erhalten. Beide Möglichkeiten hätten zu keiner sinnvollen Aufteilung geführt.
In dem vorläufigen WWW-Angebot der AHB waren die Mitgliedsbibliotheken nach dem innerhalb der AHB vergebenen Sigel geordnet. Von dieser Auflistung wurde abgesehen, da dieses interne Sigel häufig den beteiligten Bibliotheken gar nicht bekannt ist, und der interessierte Laie über das Sigelverzeichnis nicht informiert sein kann.
Entgegen der offiziellen Bezeichnung, die die Bibliotheken innerhalb ihrer übergeordneten Institution tragen (z.B. Verwaltungs-, Wissenschaftsbücherei oder Bücherei), wird einheitlich für die Mitgliedsbibliotheken der Terminus "Bibliothek" verwendet.
Die "Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Hannover", die explizit als solche genannt werden muß, um Verwechslungen mit den Bibliotheken bzw. Büchereien zu vermeiden, die ebenfalls der Trägerschaft der Landeshauptstadt unterliegen, sowie die "Zentrale Informationsstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik", welche diese offizielle Bezeichnung gewählt hat, bilden zwei Ausnahmen.
Die Arbeitsgemeinschaft wählte ursprünglich folgende sachliche Einteilung für die Mitgliedsbibliotheken:

Während der praktischen Arbeit erwies es sich als schwierig, die Bibliotheken den Link-Überschriften zuzuordnen, da diese z.T. ungenau bzw. unzutreffend waren.
So handelt es sich bei den "Kirchlichen Bibliotheken" nicht um Bibliotheken, die von Pfarreien oder Kirchengemeinden zur Literaturversorgung für die Gemeinde unterhalten werden, sondern um Bibliotheken kirchlicher Institutionen mit eindeutig wissenschaftlicher Prägung.
Weiterhin sind die Überschriften "Weitere Bibliotheken von Körperschaften des öffentlichen Rechts" und "Sonstige Behördenbibliotheken" sehr weit gefaßte Auffangbecken, die eine konkrete Aussage über den Inhalt vermissen lassen.
Die Überarbeitung ergab folgende Einteilung der Mitgliedsbibliotheken (aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge, um eine Gewichtung zu vermeiden):

Hier wird die o.g. Feingliederung deutlich. Die Parlaments- und Behördenbibliotheken wie auch die Gerichtsbibliotheken erhielten je eine eigene Sparte, während die Bibliotheken, die diesen Typen nicht zugeordnet werden konnten, in der Gruppe der "Bibliotheken von Bund, Ländern und Gemeinden" wiederzufinden sind.
Die Kirchen, ebenfalls als Körperschaften des öffentlichen Recht zu bezeichnen, erhalten einen Sonderstatus und werden nicht mit der Gruppe "Bibliotheken weiterer Körperschaften" vereint. Diese Gruppe wiederum wird von Berufsgenossenschaften und unabhängigen Instituten gebildet.

Mit der bibliothekseigenen Seite erhält jede Bibliothek die Möglichkeit, sich nach eigenem Ermessen an dem Angebot der AHB zu beteiligen und ihre Arbeit und Leistungen zu präsentieren.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit des Angebotes übernimmt die jeweilige Bibliothek. Bisher spärlich ausgefüllte Seiten können im weiteren Ausbau des Informationsangebotes der AHB geändert, vervollständigt oder neu angelegt werden.
Das Angebot der einzelnen Bibliothek dient Kollegen in anderen Behördenbibliotheken, Mitarbeitern der übergeordneten Institution und interessierten Internet-Nutzern als erstes Informationsangebot, stellt die Leistungen dar und trägt zur Imageförderung der Abteilung bei. Dem häufig verborgenen Dasein der Bibliothek innerhalb der Institution kann mit dieser Präsentation entgegengewirkt werden und bei dem Benutzer Interesse für die Bibliothek wecken. Mit der Internet-Präsenz wirbt die Bibliothek aktiv für ihre Tätigkeit und für die Benutzung ihrer Bestände.
In Absprache mit der Arbeitsgruppe und mit Orientierung an dem Band 3 der "Spezialbibliotheken in Deutschland" ist das Formular mit den in Kapitel 3.2.2 beschriebenen Bestandteilen entwickelt worden.
Die Anordnung der Informationen auf den bibliothekseigenen Seiten erfolgte nach den Antworten auf die für den Nutzer wichtigsten Fragen:

Zu den Sachgebieten ist anzumerken, daß es sich um keine Thesaurusbegriffe handelt; sie sind genau wie die Sondersammelgebiete von den Bibliotheken frei formuliert. Ansprechpartner/in, Öffnungszeiten und Zugänglichkeit schließen sich als weitere Angaben der Bibliothek an.
Die Ansprechpartner sind mit der telephonischen Durchwahl und, soweit vorhanden, mit der E-Mail-Adresse aufgeführt, so daß der Nutzer direkt in den Dialog mit der Bibliothek treten kann. Diese Kontaktmöglichkeit ist wichtig, um Schwellenängste des Nutzers gegenüber der Institution abzubauen und um deutlich zu machen, daß von Seiten der Bibliothek die Kontaktaufnahme erwünscht ist.
Diese technischen Daten wurden in dem Formular als "Pflichtangaben" geführt. Die dann folgenden Ausführungen beruhen auf den "freiwilligen Angaben" des Fragebogens (vgl. 3.2.2).
Hier nutzte z.B. die Bibliothek des "Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur" die Möglichkeit zur Angabe der Veröffentlichungen des Ministeriums, da die Institution um eine Präsentation dieser Schriften keine Sorge trägt. Über den Link gelangt der Nutzer in die fünfte Ebene.
Weiterhin haben einige Bibliotheken ihre Benutzerordnungen beigelegt, die als Link (fünfte Ebene) abrufbar ist. Die Dokumente wurden nicht dem Design des gesamten Angebotes angepaßt, um den offiziellen Charakter zu bewahren.
Für das "Niedersächsische Landesamt für Ökologie" mit seinen Standorten in Hannover und Hildesheim wurde die gemeinsame Benutzerordnung im Hinblick auf den jeweiligen Hauptsitz geändert.
Erste Planungen für die fünfte Ebene sahen ausführliche geschichtliche Informationen zu der Bibliothek oder Angaben zum Personal (evtl. mit Bildern versehen) vor. Hiermit hätte das Angebot jeder Bibliothek eine individuelle und persönliche Ausstrahlung erhalten. Viele andere Bibliotheken nutzen die Chance, sich auf diesem Wege der Öffentlichkeit zu präsentieren, um das "graue und verstaubte" Image, das den Bibliotheken im Allgemeinen immer noch anhaftet, zu verbessern. Für die erste Publikation des Internet-Angebotes wurde auf die umfangreiche Darstellung der Bibliotheken jedoch aus Zei